Wie kommt es, dass ich ein anderes Arzneimittel bekommen habe, als vom Arzt verordnet?
Seit Einführung des „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes" im Jahr 2007 kann Ihre zuständige Krankenkasse mit bestimmten Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen. Arzneimittel, die den Rabattverträgen unterliegen, müssen durch Ihre Apotheke abgegeben werden. Die Pharmazeuten von mycare achten bei der Abgabe des Arzneimittels darauf, dass Wirkstoff und Anwendungsgebiet identisch sind.










