Internetapotheke
A Die Apotheke
I Begriffsbestimmung und kurzer geschichtlicher Abriss
Das Wort "apo-theca" ist griechischen Ursprungs und bedeutet Kramladen, Lagerhaus, d.h. eine Einrichtung mit Regalen und Verkaufstischen zur Aufbewahrung der Handelsware. Anfänglich hatten verschiedene Berufe "apothecae", z.B. Kürschner, Tuchhändler Gewürzhändler, erst im Laufe der Zeit wurde der Begriff ausschließlich zur Bezeichnung einer Medizinalinstitution gebräuchlich. In heutiger Zeit versteht man unter dem Begriff Apotheke einen Betrieb für die Versorgung der Bevölkerung und der medizinischen Einrichtungen mit Arzneimitteln. Diese teilen sich in öffentliche Offizin-Apotheken und nichtöffentliche Apotheken, z.B. Krankenhausapotheken .
Seit Beginn der Menschheitsgeschichte sind Heilmethoden bekannt. In der Vorzeit kamen vorrangig Pflanzen als Heilmittel zur innerlichen wie äußerlichen Anwendung. Die gewonnenen Kenntnisse wurden von Generation zu Generation weiter gegeben. Vor allem durch die Klöster erfolgte eine Verbreitung des antiken Wissens. In ihnen wurden erste Einrichtungen der Krankenpflege sowie Kräutergärten zur Gewinnung von Heilkräutern angelegt. Die ersten Apotheken waren nichts anderes als offene Läden mit einem Verkaufstisch als Abgrenzung zur Straße hin, in günstiger Stadtlage an den Marktplätzen nahe der Kirche gelegen. In überwiegend ländlichen Gegenden dieser Zeit gab es zur Versorgung der Bevölkerung die sogenannten "Buckelapotheker" oder auch "Olitätenhändler", die ihre Ware auf dem Rücken von Dorf zu Dorf trugen. Der sich allmählich erweiternde Arzneimittelschatz bewirkte eine notwendige Vergrößerung der Räumlichkeiten, so dass die Apotheken in feste Gebäude zogen. Diese waren mit Regalbrettern ausgestattet, auf denen die Drogen in Gefäßen aufbewahrt wurden. Zur gleichen Zeit entstand die Offizin, der Apothekenraum, der sowohl der Herstellung als auch der Abgabe von Arzneien diente. Offizin leitet sich von "officina" lat. Werkstätte, ab und hat sich bis heute als Bezeichnung erhalten. Die Trennung der Arbeitsbereiche vollzieht sich im 15.Jahrhundert. So entsteht erstmals ein Raum zur Herstellung der Arzneien und Rohstoffe, das Laboratorium und die Offizin wird ausschließlich als Verkaufsraum und zur Anfertigung der Rezepturen genutzt. Sie dient künftig der Betreuung der Kunden und verliert somit ihren Werkstattcharakter. Das repräsentative Kernstück jeder Offizin zu jener Zeit war der Rezepturtisch mit Schubladen und Fächern zur Aufbewahrung von Drogen und Arbeitsgeräten. Im Spätmittelalter erhielt die Apotheke bedingt durch dunkle Einbauten und exotische Tiere, z.B. von der Decke abgehängte ausgestopfte Krokodile, Eidechsen, Kugelfische und Schlangen, einen fast mystischen Ausdruck. In der Renaissance und im Barock zieren geschnitzte Säulen, Rankenwerk und geschmiedete Rezepturaufsätze die Einrichtung. Die Präsentation erfolgt weiterhin in offenen Regalen. Neben dem Rezepturtisch erhielt die Apotheke einen weiteren Tisch zur Abgabe der Arzneien an den Patienten. Im 19. Jahrhundert war es üblich, die Kunden durch eine Klappe in der Haustür zu bedienen. Zur Aufbewahrung wertvoller und giftiger Arzneien wurde ein verschließbarer Arzneimittelschrank, für anfallende Schreibarbeiten ein Stehpult gebräuchlich. In Süddeutschland und Österreich wurden neben den Regalen und Gefäßen die Decke der Offizin mit Malerei und Plastik reich verziert. Ab dem 18. Jahrhundert dient die Einrichtung mehr den Zweckmäßigkeiten und den gesetzlichen Bestimmungen, ist aber weiterhin dem herrschenden künstlerischen Zeitstil angepasst. Die Repositorien erhalten im unteren Bereich meist geschlossene Schubladen, die darüber angeordneten Regale sind teilweise mit Glas verschlossen. Die darin befindlichen, reich verzierten Gefäße aus Holz, Zinn, Glas zur Aufbewahrung der Drogen bestimmen das Bild der Offizin. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte eine Massenproduktion der Apothekertöpfe ein und deren Verzierung entfiel .Die bürgerlichen Apotheken waren meist in respektablen Bürgerhäusern untergebracht, es haben sich jedoch keine typischen Apotheken-Fassaden entwickelt. Inschriften, Ausleger, Wappen und teilweise Fassadenmalerei gaben Auskunft über ihre Nutzung.
Das gegenwärtige Bild der Apothekenlandschaft ist weitgehend durch moderne Apotheken geprägt. Diese setzen ihren Schwerpunkt nicht auf ein breitgefächertes Angebot, sondern versuchen den Kunden bzw. Patienten durch exquisite Gestaltung, wie es in anderen Marktbereichen, wo hochwertige Waren angeboten werden, üblich ist, durch persönliche Ansprache an sich zu binden. Klassische Apotheken aus den verschiedenen Stilepochen sind heute nur noch in wenigen Städten und Gemeinden zu finden. Einige, heute unter Denkmalschutz stehende klassische Apotheken, haben den Modernisierungswahn der siebziger und achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts überlebt und bestechen durch ihre Holzeinbauten von hoher handwerklicher Qualität. Das Flächenangebot der klassischen Apotheken entspricht den Anforderungen ihrer Entstehungszeit, da der Kern in der Abgabe und Beratung des Patienten, vor allem aber in der Arzneimittelherstellung und der damit verbundenen Vorratshaltung die gegenüber heute sehr viel mehr Fläche in Anspruch nahm, gesehen wurde. Trotz der veränderten Bedingungen erweisen sich die seit dem mittelalterlichen Anfängen gebräuchlichen Repositorien als durchaus geeignet, die heute übliche Produktpalette aufzunehmen. Lediglich im Freiwahlbereich verzichten die Betreiber von historischen Apotheken vornehmlich auf Verkaufsgondeln und die zumeist minderwertig ausgeführten Produktaufsteller. Man setzt auf ein individuelles, ästhetisches Erscheinungsbild und versucht erst gar nicht, wie die Selbstbediener- Apotheke in Konkurrenz mit den Drogeriemärkten zu treten. Die Konzeption der Selbstbediener- Apotheke orientiert sich schwerpunktmäßig an verkaufspsychologischen Aspekten und führt ihre Kunden nach Betreten der Offizin über Kundenleitwege an möglichst vielen Warengruppen des Freiwahlsortiments vorbei zum Handverkaufstresen. Während der Patient auf die Bearbeitung des Rezeptes wartet, soll ihn auch am Handverkaufstresen eine Vielzahl von freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen Produkten zum Kauf verleiten. Die Offizin ist großzügig dimensioniert und bietet dem häufig in "Shop- in- Shop- Systeme" unterteilten Freiwahl-Bereich die größte Beachtung.
II Erfolgsfaktor Standort
Vor allem für Handelsimmobilien ist der Standort ein besonders wichtiges Entscheidungskriterium. Unter Fachleuten gilt der Grundsatz, dass für den Erfolg einer Immobilie erstens der Standort, zweitens der Standort und drittens der Standort entscheidend sei. Der Standort für die Errichtung einer Apotheke lässt sich vereinfacht an folgenden Faktoren bewerten:
- Einwohnerzahl,
- Altersstruktur,
- Einkommensstruktur,
- Arztpraxen,
- Konkurrenzapotheken,
- Passantenfrequenz,
- Zahl der Kassenkunden,
- Frequenzbringer (öffentliche Einrichtungen, Discountmärkte, Shopping- Center),
- Verkehrseinrichtungen, Parkplätze.
Die Wahl des Standortes für die Errichtung einer Apotheke hängt zum großen Teil von dem zu erwartenden Gewinn ab. Je nach Lage des potentiellen Standortes (Gewerbegebiet, Wohngebiet oder Mischlage) kann der Umsatz unter Zuhilfenahme von folgenden Kennzahlen geschätzt werden.

Abb.6 : Umsatzschätzung Ärztehaus- Apotheke
(Quelle: In Anlehnung an Voigt, S. , "Praxisnahe betriebswirtschaftliche Ausbildung für Pharmaziestudenten", Fachschaft Pharmazie FU- Berlin,2004, S.110)
Bei der Ärztehaus- Apotheke schätzt man den Anteil der Verschreibungsvolumen der Ärzte am Standort, die zu erwartenden Rezepte der Ärzte anderer Standorte und den standorttypischen Handverkaufsumsatz inklusive der Privatrezepte. Bei der Umsatzschätzung von Apotheken, die in einem Wohngebiet liegen, bedient man sich den entsprechenden Umsatzstatistiken des statistischen Bundesamtes. So ermittelt man aus den Umsätzen an Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren pro Kopf und der Einwohnerzahl des Einzuggebietes ein Gesamtumsatzpotential, das dann prozentual der neugegründeten Apotheke anteilig zugerechnet wird.
Abb.7
Abb.7: Umsatzschätzung Apotheke im Wohngebiet
(Quelle: In Anlehnung an Voigt, S. , "Praxisnahe betriebswirtschaftliche Ausbildung für Pharmaziestudenten")
Ein weiterer Erfolgsfaktor bei der Wahl des Standortes einer Apotheke ist die Nähe zu einem Frequenzbringer. Diese können öffentliche Einrichtungen wie ein Postamt oder auch andere Verkaufseinrichtungen wie Discountmärkte oder Fachmärkte sein. Abbildung 8 der folgenden Seite stellt diese Umsatzschätzung am Beispiel eines angrenzenden Supermarktes dar.
Abb.8
Abb.8: Umsatzschätzung Supermarkt- Apotheke
(Quelle: In Anlehnung an Voigt, S. , "Praxisnahe betriebswirtschaftliche Ausbildung für Pharmaziestudenten")
Nach Auffassung der Noweda- Apothekergenossenschaft ist der Standort einer Apotheke in einem Shoppingcenter besonders zu empfehlen, da hier eine große Anzahl von Einzelhandelsgeschäften an den gemeinsamen Kunden partizipieren kann. Die möglichen Umsätze der Apotheke werden hier anhand des Anteils der Kassenkunden des Frequenzbringers, die auch in die Apotheke gehen, und dem voraussichtlichen Umsatz pro Kunde ermittelt. Der errechnete Gesamtumsatz richtet sich nach der Größe und der Lage der Apotheke im Gesamtkomplex. Durch die relativ lange Präsenz der Apotheken an einem Standort ist vor allem auch dessen Nachhaltigkeit zu prüfen.
III Aufbau und Planungsgrundlagen
Das Gesetz über das Apothekenwesen vom 20. August 1960, zuletzt geändert durch Art. 17 V v. 25.11.2003 I 2304, ist die Grundlage für jede Gründung einer Apotheke. Schon im frühen Planungsstadium für die Einrichtung einer Apotheke ist die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu beachten bzw. anzuwenden. In ihr werden unter anderem das Raumprogramm sowie die Raumgrößen der Betriebsräume definiert. Diese räumlichen Minimalanforderungen müssen vorhanden sein, um überhaupt eine Betriebszulassung zur Apotheke zu erhalten und sind somit zwingend. Man geht davon aus, dass die Vorschriften hinsichtlich Anordnung, Größe und Zahl der Räume sowie deren Einrichtung, Grundlagen für einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb sind und das primäre Anliegen der Apothekenbetriebsordnung darstellen.
Tab.1: Basisraumprogramm der Apotheke mit Mindestgrößen
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an ApoBetrO § 4 Abs.2)
Nach § 4 Abs. 2 muss jede Apotheke eine Gesamtgröße von mindestens 110 m² aufweisen ohne Berücksichtigung sonstiger Räume wie Flure, WC, Waschräume. Des Weiteren sind die Betriebsräume als Einheit zu verstehen, das heißt es darf kein Raum außerhalb der Apotheke liegen. Dieser Sachverhalt ist gegeben, wenn der Raum nicht ohne Verlassen der Apotheke erreicht werden kann. Die Abtrennung eines Betriebsraumes durch ein allgemeines Treppenhaus von dem Rest der Apothekenbetriebsräume ist ebenso unzulässig. Wird die Apotheke jedoch um einen Nebenerwerbszweig erweitert, das heißt, gewerblich oder freiberuflich genutzte Räume werden angegliedert, so müssen diese Räume von den Apothekenräumen eine Abtrennung erfahren. Je nach Größe der Apotheke und der Anzahl der Mitarbeiter wird gemäß den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättv) und der Gewerbeordnung (GewO) das Vorhalten bestimmter Räume, wie z.B. Umkleiden oder Personalaufenthaltsraum, mit klaren Anforderungen an deren Größe und Beschaffenheit verlangt. Weiterhin sind folgende Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, besondere Richtlinien und Erlasse bei der Errichtung einer Apotheke zu beachten:
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über das Apothekenwesen - Apothekengesetz,
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln - Arzneimittelgesetz
- Betäubungsmittelgesetz- BtMG
- Heilmittelwerbegesetz
Verordnungen, Vorschriften, besondere Richtlinien, Erlasse:
- Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO
- Verordnung über den Betrieb von Apotheken
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes AMGVwV
- Amtliche Abnahme und Besichtigungen von Apotheken
- Erteilung der Betriebserlaubnis
- Gefahrenstoffverordnung GefStoffV
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VbF
- Chemikalienverbotsverordnung
- Bundesapothekerordnung
- Landesbauordnung
- Gewerbeordnung
- Standardzulassungs- Monographie
Die Vielzahl an gesetzlichen Vorlagen macht die Besonderheit der Apotheke als komplexe Planungsaufgabe und deren Abgrenzung zu anderen Handelsimmobilien deutlich.
Generelle Funktionsbereiche und Organisation der Apotheke Funktionsbereiche grenzen die Aufgabenbereiche funktionaler Organisationen ab. Mit ihrer Hilfe lassen sich die Elemente der Apotheke nach Damaschke in einem Raumschema wie folgt zusammenfassen:
Abb. 9: Raumschema der Offizinapotheke
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Damaschke, Scheffler (2000), "Apotheken", a.a.O; S.14)
Der Eingangsbereich - bildet den Schwellenbereich zwischen dem öffentlichen Raum (Straße, Platz) und dem halböffentlichen Raum, dem Verkaufs- und Präsentationsraum. An ihm soll der Kunde empfangen, begrüßt, sein Vertrauen geweckt und auf dem idealen vorgedachten Weg, dem sogenannten Kundenleitweg, durch den Verkaufsraum geführt werden. Laut Apothekenbetriebsordnung ApoBetrO muss im Eingangsbereich eine Informationstafel angebracht sein, die gut beleuchtet und lesbar ist und Angaben über Apothekeninhaber und einem Verzeichnis der dienstbereiten Apotheken enthält.
Die Offizin - ist der Mittelpunkt jeder Apotheke und dient der Beratung der Kunden und Abgabe von Arzneimitteln. Die Gestaltung der Offizin richtet sich nach der verkaufsstrategischen Ausrichtung des betreibenden Apothekers. Einige Apotheker glauben an den steigenden Konsum der Kunden durch ein vergrößertes Freiwahlangebot und ein geschicktes Präsentieren der Warensortimente, andere setzen auf Dienstleistungsstrategien durch Beratung und Sonderleistungen.
Die Intensivberatung - ist ein Raum, in dem unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, ein intimes Beratungsgespräch zwischen Kunde und Apotheker möglich ist.
Der Lagerraum oder Vorrat - ist der Platzbedarf, der für die zu bevorratenden Waren vorzuhalten ist. Dieser ist nicht zwangsläufig ein abgeschlossener Raum und wird aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Arzneimittel an deren Lagerbedingungen wie z.B. Kühlung und qualitätserhaltende Maßnahmen, durch die Bestimmungen der Apothekenbetriebsordnung in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Das Laboratorium oder die Rezeptur - als Herstellungsraum der Arzneimittel ist immer noch ein bedeutender Raum der Apotheke. Er unterliegt einer Vielzahl von Anforderungen und Vorschriften, die in Zusammenhang mit den dort durchgeführten Arbeiten zu sehen sind (z.B. spezielle Brandschutzordnung).
Der Personalaufenthaltsraum - besteht aus zwei Funktionsbereichen, der Teeküche und dem Pausenraum und dient den Mitarbeitern der Apotheke zum störfreien Verbringen der Pausen und zur Nahrungsaufnahme.
Der Büroraum - ist ein kleiner separater Raum für die notwendigen Büro- und Verwaltungsaufgaben des Apothekenleiters sowie kurzfristige Rückzugsmöglichkeit aus dem Apothekengeschehen.
Der Nachtdienstraum - dient dem Aufenthalt des Apothekers während seiner Dienstbereitschaft außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten. Dieser muss unter anderem eine Schlafgelegenheit enthalten und darf mit dem Büro kombiniert werden.
Die sanitären Anlagen - wie z.B. Toiletten, Duschen, Waschraum, dienen den hygienischen Bedürfnissen der Angestellten.
Die Warenorganisation - umfasst das Bestellen, das Empfangen, das Verteilen und das Kontrollieren des gesamten, in der Apotheke zu veräußernden Warensortiments.
B Die Versandapotheke
I Besonderheit des Versandhandels als Einzelhandelsbetriebsform
a Entstehung dieser Einzelhandelsform
Der Entstehungszeitraum des Versandhandels ist die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ausschlaggebend für das Aufkommen des Versandhandels waren grundlegende Veränderungen einiger postalischer Bedingungen. Im Einzelnen waren das:
- die Aufnahme des Postanweisungsverkehrs, die Erhöhung der Drucksachengewichte und die Verwendung eines niedrigen Drucksachen- und Warenprobentarifs 1865,
- sowohl die Einführung des 50 Pfennig- Tarifs für 5 kg Pakete als auch des 5 Pfennig- Tarifes für Postkarten 1874,
- die Einführung des Postnachnahmeverkehrs 1878,
- Zeitungs- und Zeitschriftenbeilagen werden gegen geringe Gebühr zugelassen,
- die Zulassung des Postscheckverkehrs 1909 und Postwurfsendungen 1927.
Als Entstehungszeitpunkt für die ersten Versandgeschäfte gilt etwa der Zeitraum um 1875. In dieser Zeit entstehen erste Kataloge von Kaufhäusern und Textilfachgeschäften.
Die Entwicklung zum Versandgeschäft lässt sich wenig vereinfacht folgendermaßen beschreiben. Das Warensortiment des Einzelhandels in den Städten war erheblich reichhaltiger als auf dem Lande. Da der städtische Einzelhandel auch ein breites, kaufkräftiges Publikum aus der weiten Umgebung anzog, kam der Gedanke auf, dass das Marktsegment "gehobene Landbevölkerung" mit einer langfristigen Kundenbindung gewonnen werden müsste. Zum einen versuchte man, dieses Segment durch Zeitungsinserate über das derzeitige Angebot zu informieren. Das war durch die großen Einzuggebiete der städtischen Zeitungen möglich. Zum anderen versandte man Preislisten und Kataloge an die ländliche Bevölkerung. Aber auch ländliche Betriebe versuchten über den Versand von z.B. Honig oder Butter neue Absatzmärkte in den Städten zu erschließen.
Der Versandhandel in Deutschland entstand somit nicht als reine Einzelhandelsbetriebsform, sondern wurde unter Zuhilfenahme von dafür eingerichteten Versandabteilungen betrieben.
In der heutigen Fachterminologie spräche man von "Auch- Versendern".
Im Gegensatz zu dieser Entwicklung vom "Auch- Versender" zum Versandhandel als reine Einzelhandelsbetriebsform lag der Ursprung des Versandhandels in den USA in reinen Versandhandelsunternehmen begründet.
Im damaligen Deutschen Reich entwickelten sich um 1880 die ersten Kaffeeversandgeschäfte, die ersten Versender von Büchern und Zeitschriften und die ersten Versandgeschäfte für Heilmittel und Pharmazeutika. In den Jahren 1912/13 entstand der Butterpostpaketversand und man zählt bereits mehrere 100 Wäscheversandgeschäfte von denen 70 Betriebe größeren Umfangs sind. Nach dem Ersten Weltkrieg, vor allem aber durch die Währungsreform von 1923, musste auch der Versandhandel wieder aufgebaut werden.
Einen weiteren Aufschwung erlebte der Versandhandel während der Rezession und der damit verbunden Wirtschaftskrise in Deutschland im Jahre 1929. Durch die stark sinkenden Einkommen gehen viele Konsumenten dazu über, preiswerte Produkte niedriger Qualität zu kaufen. Gerade diese werden nicht vom stationären Handel, sondern vom Versandhandel angeboten.
Durch die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges und der daraus folgenden Warenknappheit sowie der mangelnden Transportkapazität kommt der Versandhandel fast völlig zum Erliegen. Erst nach der Währungsunion im Jahre 1948 entstehen wieder Versandhandelsgeschäfte. Der Versandhandelsumsatz betrug Schätzungen zufolge 1 - 2 % gemessen am gesamten Einzelhandelsumsatzes. In den fünfziger Jahren entstehen viele Versandhandelsunternehmungen, vor allem solche mit warenhausähnlichem Sortiment. Laut Schätzungen des Verbandes Deutscher Versandhändler betrug der Versandhandelsumsatz zwischen 1955 und 1958 mit ca. 2-3 Mrd. einen Anteil von 4-5 % am Einzelhandelsumsatz. Der Zeitraum der sechziger Jahre ist von einem stagnierenden Wachstumstempo geprägt. Neue Kombinationsformen des Versandhandels entstehen, da einige Versandhäuser versuchen, im Warenhausgeschäft und im stationären Handel Fuß zu fassen.
Wie viele andere Wirtschaftsbereiche, erlebt der Versandhandel in den darauffolgenden siebziger Jahren einen Konzentrationsprozess. Die acht größten Katalogversender erzielen 1977 rund 65% des Gesamtumsatzes des Versandhandels. Die jährlichen Umsatzwachstumsraten des Versandhandels liegen bis Ende der siebziger Jahre nicht unter 5%.
Zu Beginn der achtziger Jahre kommt es erstmals zu Umsatzrückgängen. Im Vergleich zum Vorjahr betragen 1982 und 1983 die Wachstumraten -5,5 und -2%. In den Jahren 1984/88 hat der Versandhandel dann mit einer jährlich durchschnittlichen Wachstumsrate von 4,3% an die Entwicklung des Einzelhandels wieder aufgeschlossen, im Jahre 1987 wird das Wachstum des gesamten Einzelhandels sogar deutlich überholt.
Im Vergleich dazu hat der Versandhandel in der DDR nie eine nennenswerte Rolle gespielt und wurde per Dekret 1974 ohne offizielle Begründung eingestellt.
Die Wiedervereinigung bescherte dem Versandhandel einen Boom sondergleichen. Allein in den Jahren 1990 und 1991 wuchs der Umsatz des deutschen Versandhandels um insgesamt 43%. In den Folgejahren normalisierte sich die Entwicklung wieder.
Die zweite Hälfte der neunziger Jahre war für den Versandhandel von ganz entscheidenden Entwicklungen geprägt, vor allem der kommerziellen Nutzung des Internets. Großunternehmen wie Otto, Quelle oder Neckermann begannen schon sehr schnell, ihren Online- Shop im Internet aufzubauen. Keine andere technische Entwicklung hat das Versandhandelsgeschäft so voran gebracht wie die Einführung des Computers. Der Anteil des Internetgeschäfts am gesamten Versandhandelsumsatz nimmt inzwischen rund 6% ein.
b Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen des Einzelhandels
Bevor die Auseinandersetzung mit den begrifflichen Grundlagen des Versandhandels erfolgt, soll zunächst die Beziehung des Versandhandels zum gesamten Einzelhandel dargestellt werden. Die unten aufgeführte Abbildung zeigt die Systematik des institutionellen Einzelhandels und ordnet den Versandhandel mit seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen ein.
Abb. 1: Systematik des institutionellen Einzelhandels
(Quelle: In Anlehnung an Berekoven,L., "Erfolgreiches Einzelhandelsmarketing", München 1995, S. 28)
Der institutionelle Einzelhandel lässt sich demnach in vier Bereiche gliedern: in den Versandhandel, den stationären Handel und den ambulanten und halbstationären Handel. Innerhalb des Versandhandels wird in Katalogversandhandel und Vertreterversandhandel unterschieden. Der Katalogversandhandel wiederum wird in den Universal- bzw. Sortimentsversandhandel und den Spezialversandhandel bzw. Fachversandhandel aufgegliedert.
Die Begriffsauffassung, dass der Versandhandel eine eigenständige Betriebsform darstellt, herrscht vor allem in Deutschland und Europa vor und ist schon in älteren Quellen zu finden. In den USA dominiert eher die Auffassung vom Versandprinzip, d.h. der Versandhandel ist eine Operationstechnik, welche von jeder Unternehmung unabhängig von ihrer Wirtschaftsstufe vorgenommen werden kann.
c Definition und Erscheinungsformen
Laut Definitionsansatz von Tietz ist der Versandhandel eine Form des Einzelhandels, bei der der Kunde die Ware nach Katalogen, Prospekten bzw. Anzeigen unmittelbar oder bei Vertretern bestellt und durch die Post oder auf andere Weise zugestellt bekommt. Nach Auffassung des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels ist der Versandhandel durch folgende grundsätzliche Charakteristika gekennzeichnet:
- Die Waren oder Dienstleistungen werden mittels eines medialen Angebots der gewerblichen oder privaten Nachfrage offeriert. Dieses Angebot kann durch Prospekt, Katalog, Anzeige, Internet, TV, Vertreter oder andere Formen der Direktwerbung an den Kunden herangetragen werden.
- Der Kauf erfolgt auf Distanz. Der Versandhandel überwindet somit die räumliche Trennung zwischen Anbieter und Besteller durch schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Auftrag.
- Der Warenversand erfolgt im Allgemeinen durch die Post, über versandhauseigene Zustellunternehmen oder private Paketdienste.
- Die Zahlungsform ist häufig vielfältig, wobei der Kunde oft zwischen Kreditkartenzahlung, Nachnahme, Kauf auf Rechnung oder Teilzahlung wählen kann.
Im Versandgeschäft findet somit das Angebot nicht am Ort der Nachfrage statt. Die bestellten Waren werden auch nicht gleich ausgehändigt, sondern zugestellt. Wichtige Voraussetzung für den Versandhandel ist daher das Vorhandensein moderner Transport- und Kommunikationssysteme, die es ermöglichen, die räumliche Trennung zwischen Angebot und Nachfrage, bzw. dem Versandunternehmen und Kunden, rasch zu überbrücken. Ein reibungsloser Zahlungsverkehr gehört auch dazu.
Um die Erscheinungsformen des Versandhandels klassifizieren zu können, ist zu unterscheiden, an welche Zielgruppe sich das Angebot richtet, welche Art und welchen Umfang das Angebot hat und über welches Medium das Angebot dem Kunden offeriert wird. Dies soll in der nachfolgenden Abbildung veranschaulicht werden.
Abb. 2: Unterscheidungskriterien der Versandhandelsformen
(Quelle: Eigene Darstellung )
Zielgruppen des Versandhandels sind zum Einen die privaten Endverbraucher, zum Anderen die gewerblichen Endverbraucher. Die Versandhändler werden somit in die Kategorien Business- to- Consumer und Business- to- Business unterteilt. Seit einigen Jahren entstehen hier immer mehr Mischformen, da insbesondere viele reine Business- to- Business- Versender erfolgreich den privaten Endverbraucher bedienen.
Nach Art und Umfang des Angebotes lassen sich Versandhändler in Universal- bzw. Sortimentsversender und dem Spezialversender unterscheiden. Das Angebot der Sortimenter ähnelt dem der Warenhäuser, das des Spezialversandhandels dem des Fachhandels.
Während der Sortimentsversender ein breites Angebot von Artikeln präsentiert, konzentriert sich der Spezialversender auf eine schmale Produktpalette, die aber sehr tief gegliedert ist. Aber auch hier haben sich die Grenzen zunehmend verwischt. Um die Kunden zielgruppenspezifischer ansprechen zu können, ergänzen die großen Sortimenter bereits seit langem ihre Hauptkataloge vermehrt durch Spezialkataloge.
In Abhängigkeit von der Art und Weise wie der Versandhändler sein Angebot bewirbt, teilt man den Versandhandel in Katalogversender, Internetversender, TV- Versender und in den Vertreterversandhandel. Der Katalogversender bietet die Ware oder Dienstleistung per Katalog, mit Prospekten oder personalisierten Werbesendungen (Mailings) an. Der Vertreterversandhandel ist durch die persönliche Ansprache von Kunden und potentiellen Kunden durch Vertriebsrepräsentanten zu Hause, am Arbeitsplatz oder auf Messen gekennzeichnet. Die Produkte werden im Original oder in Form von Mustern, Proben oder Abbildungen angeboten, um die entsprechenden Umsätze zu generieren. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Internetversandhandel bedient sich der neuen technischen Möglichkeiten des Internets, nutzt aber zunehmend auch die direkte Ansprache der Kunden durch Kataloge und Mailings. Der TV- Versender nutzt den Umstand, dass praktisch jeder deutsche Haushalt über einen Fernseher verfügt und präsentiert hier seine Ware.
d Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung
Der Versandhandel in Deutschland setzte im Jahr 2001 20,7 Milliarden Euro um und erzielt somit 5,6 % des gesamten Einzelhandelsumsatzes. Von jedem im Einzelhandel verdienten Euro fallen 6 Cent auf das Kataloggeschäft. In den letzten Jahrzehnten seiner über hundertjährigen Geschichte hat der Deutsche Versandhandel eine relativ konstante Stellung im Vergleich zum stationären und ambulanten Handel erobert. Das folgende Diagramm verschafft einen Überblick über die Entwicklung der Gesamtumsätze des Versandhandels und deren Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz in der Bundesrepublik Deutschland von 1970 bis 2001.
Abb.3: Versandhandelsumsatz in der Bundesrepublik Deutschland
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesverband des Deutschen Versandhandels, S. 25)
Die Entwicklung des Umsatzes zeigt, dass sich das Wachstum in den achtziger Jahren im Vergleich zu den siebzigern verlangsamt hat. Während im Zeitraum von 1970 bis 1980 Wachstumsraten von ca. 9% erzielt wurden, können erst 1987 und 1988 wieder Umsatzwachstumsraten von 4,3% bzw. 4,9% ermittelt werden. Die negativen Wachstumsraten der Jahre 1982 und 1983, mit -5,5% und -2%, sind deutlich erkennbar auf die starke allgemeine Rezession dieser Jahre zurückzuführen . Auch der Boom nach der Wiedervereinigung Deutschlands ist aus der Umsatzstatistik ablesbar. Der Versandhandelsumsatz stieg in den Jahren 1989 bis 1991 um 43%. Der prozentuale Anteil des Versandhandelumsatzes am gesamten Einzelhandel erreichte 1980 und 1981 mit 5,5% seinen ersten Höhepunkt, sank in den Jahren 1983 bis 1992 um ca. 1% und erreichte sein absolutes Hoch mit 5,8% im Jahr 1996. Dieser Aufschwung ist maßgeblich auf die Zunahme des Internetgeschäfts großer und mittlerer Versandhändler zurückzuführen und hält mit stabilen 5,6% bis heute an.
In der folgenden Abbildung 3 wird deutlich, dass der Deutsche Versandhandel, der gegenwärtig über 20 Milliarden Euro umsetzt, nach den USA Platz zwei in der Liste der international wichtigsten Versandhandelsmärkte einnimmt.
Abb. 4: Versandhandelsumsätze in Europa und USA 2001
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesverband des Deutschen Versandhandels)
95% des weltweiten Versandhandels konzentrieren sich auf das Wirtschaftsdreieck USA (ca. 50%), Westeuropa (ca. 35%) und Japan (ca. 15%).
Die hohe Akzeptanz des Versandhandels in Deutschland im internationalen Vergleich kommt In Abbildung 5 zum Ausdruck. Es wird deutlich, dass die deutschen Kunden mit durchschnittlich 265 Euro pro Kopf die größten Umsätze tätigen und damit noch vor den häufig als Mutterland des Mail- Order- Business betrachteten USA rangieren.
Abb. 5
Abb. 5: Versandhandelsumsatz pro Kopf in Europa und USA
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesverband des Deutschen Versandhandels)
Weshalb nun gerade in Deutschland oder den USA die Akzeptanz des Versandhandels erheblich höher ist als beispielsweise in Frankreich oder Italien, erklärt der Bundesverband des Versandhandels damit, dass der Versandhandel in den Ländern die größte Bedeutung aufweist, welche zuverlässige Verteilsysteme besitzen, die Konkurrenz des Handels besonders hoch ist und ein hoher Lebensstandard erreicht wurde.
II Grundlagen des Versandhandels von Arzneimitteln
In dem folgenden Abschnitt soll die Entwicklung und Bedeutung, die Funktionsbereiche und der betriebliche Ablauf des Arzneimittelversandhandels beschrieben werden.
a Entwicklung der Zulassung und Bedeutung
Das Verbot des Versandhandels von Arzneimitteln in Deutschland hat ältere Wurzeln. Bereits 1987 wurde durch die Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Möglichkeit des Arzneimittelversandes auf den begründeten Einzelfall beschränkt. Reagierend auf zunehmende Versandangebote von Arzneimitteln aus dem Ausland, entschloss sich der Gesetzgeber der 1998 der 8. AMG- Novelle zu einem generellen Verbot des Arzneimittelversandhandels. Dieses Verbot wurde vor allem durch eine niederländische Versandapotheke, mit Berufung auf europäisches Recht, missachtet. Der Deutsche Apothekerverband klagte gegen die niederländische Versandapotheke bis zum Europäischen Gerichtshof der letztlich entschied, dass das Versandverbot nur insoweit gerechtfertigt sei als es um nicht in Deutschland zugelassene Medikamente gehe. Diese Entwicklung führte zu einer heftigen Diskussion um das Für und Wider des Arzneimittelversandhandels in Deutschland.
Die rot- grüne Bundesregierung beteiligte sich seit dem Markteintritt der niederländischen Versandapotheke im Sommer 2000 aktiv an der gesundheitspolitischen Diskussion über Arzneimittelversandhandel und trat für die Aufhebung des generellen Versandhandelsverbots ein. Als Begründung wurden u.a. das Internet und geänderte Verbrauchergewohnheiten sowie die Erfahrungen anderer europäischer und außereuropäischer Staaten genannt. Zur Unterstützung ihrer Gesundheitspolitik berief die im Januar 2001 angetretene Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) 25 Vertreterverbände zu einem sogenannten "Runden Tisch im Gesundheitswesen". Als Beratungsgremium der Bundesregierung sollte der "Runde Tisch" Lösungen für eine Modernisierung in den Bereichen des Gesundheitswesens erarbeiten, die sich außerhalb des laufenden Gesetzgebungsverfahrens befinden. Im Rahmen der 4. Sitzung des "Runden Tisches im Gesundheitswesen" am 22.04.2002 verabschiedeten die Gesundheitsexperten mehrheitlich eine "Empfehlung zum elektronischen Handel einschließlich Versandhandel mit Arzneimitteln", die die Schaffung von Rahmenbedingungen für den Arzneimittelversandhandel in Deutschland fordert.
Die Krankenkassen befürworteten nicht erst seit dem Entwurf des "Runden Tisches" die Einführung des Arzneimittelversandhandels, sondern bezogen schon im November 2001 mit der "Initiative für den Arzneimittelversandhandel" eindeutig Position. Die GKV- Spitzenverbände stellten sich hinter diese Initiative und forderten die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Arzneiversand, da dieser die Chance biete, die im Arzneimittelvertrieb vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven in Höhe von rund 500 Millionen € zu erschließen. Einige gesetzliche Krankenkassen, wie die BKK Bayern, nahmen die Gesetzesänderungen vorweg und forderten ihre Patienten zum Bezug von Arzneimitteln im Wege des Versandes aus ausländischen Versandapotheken auf. Andere Krankenkassen (wie AOK Bayern, AOK Thüringen, BKK Bayer, BKK Bosch, IKK Sachsen, IKK Thüringen u.a.) wiederum sprachen sich ausdrücklich gegen den Versandhandel aus.
Die ABDA- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die mit ihren 34 Mitgliedsorganisationen, den Apothekerkammern und Apothekerverbänden die ca. 21.592 Apotheker in Deutschland vertritt, sprach sich klar gegen den Arzneimittelversand aus. Die Apotheker begründeten ihren Standpunkt damit, dass mit der Einführung des Arzneimittelversandhandels die flächendeckende Arzneimittelversorgung, Dienst- und Notdienstbereitschaft, Kennzeichnung und Gebrauchsinformation, Zulassungsvorschriften, Vollsortiment, Erschwerung des Eintritts von gefälschten Arzneimitteln auf den deutschen Markt in Frage gestellt sei. Als Reaktion auf den Empfehlungsentwurf des "Runden Tisches" rief die ABDA die Initiative "Pro Apotheke" gegen den Versandhandel und Kettenapotheken ins Leben und sammelte 7,7 Mio. Unterschriften gegen die Freigabe des Arzneimittelversandhandels.
Die pharmazeutische Industrie sprach sich auch weitestgehend gegen die Zulassung des Versandhandels von Arzneimitteln aus. Der BAH- Bundesverband der Arzneimittelhersteller begründete dies wie folgt: "Wer die Bestellung von Arzneimitteln per Internet will,...weil in den Vertriebswegen angeblich noch große Wirtschaftlichkeitsreserven stecken, der muss die gleiche Verantwortung für Arzneimittelsicherheit übernehmen wie bei hoch innovativen Arzneimitteln". Weiter müssen die freie Preisbildung des Arzneimittelherstellers, das Sortiment in den Apotheken, die wirtschaftliche Situation der Apotheker und die wohnortnahe Arzneimittel- Versorgung durch Apotheken auf Dauer sichergestellt sein. Der BPI- Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie lehnte den Arzneimittelversand ab und warnte vor Aktionismus bei der Zulassung des Versandhandels. So erklärte im April 2002 der Vorsitzende der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Dr. Bernd Wegener: " Bevor eine politische Entscheidung getroffen wird, müssen alle Beteiligten auch die Offizin- Apotheker, eine faire Wettbewerbschance haben. In der jetzigen Situation kommt Versandhandel für uns nicht in Frage".
Der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) distanziert sich ebenfalls von der Empfehlung des "Runden Tisches" im Gesundheitswesen, auch den elektronischen Handel mit Arzneimitteln in die Arzneimittelversorgung mit einzubeziehen: "Das Internet ist ein ausgezeichnetes Medium für die Verbesserung der Informations- und Beratungsqualität bei Arzneimitteln, kann aber die persönliche Beratung und Kontrolle der Arzneimittelabgabe in der Apotheke nicht ersetzen. Nach Ansicht von PHAGRO birgt der Versandhandel massive Einschränkungen des Lieferservice, der Arzneimittelverfügbarkeit sowie der Arzneimittelsicherheit in sich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezog zum Entwurf des "Runden Tisches" und der damit verbundenen Legalisierung des Arzneimittelversandhandels keine eindeutige Position, so gab es innerhalb der KBV Stimmen für und gegen den Arzneimittelversandhandel.
Zum 1. Januar 2004 wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) das bisher bestehende generelle Verbot des Versandes apothekenpflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher aufgehoben und in ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt umgewandelt. Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit zum Versand von Arzneimitteln geschaffen. Durch die Gestaltung der Zulassung als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und die behördliche Aufsicht möchte der Gesetzgeber einen möglichst hohen Verbraucherschutz erreichen sowie die erforderliche Arzneimittelsicherheit und einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Folgende Kernpunkte sind zur Erreichung dieser Ziele vorgesehen, soweit es den rein nationalen Versand aus deutschen Apotheken betrifft:
- Versand nur aus öffentlichen Apotheken
- Erfordernis einer vorherigen behördlichen Erlaubnis
- Beachtung der geltenden Vorschriften für den Apothekenbetrieb
- Vollsortiment und Kontrahierungsverbot
- Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Versandablaufs und der Patientenberatung durch den Apothekenleiter
- Detaillierte Vorgaben für die Gestaltung von Internetseiten für den E- Commerce
Es ist festzustellen, dass der Gesetzgeber damit umfangreiche Voraussetzungen für einen zulässigen Arzneimittelversandhandel geschaffen hat, für deren Umsetzung ein nicht unerheblicher Aufwand nötig ist. Ob Apotheker eine behördliche Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln beantragen, sollte dementsprechend jeweils im Vorhinein genau durchdacht werden. Nicht in jedem Fall wird es, gerade auch unter Berücksichtigung anderer parallel eintretender Veränderungen im Apothekenmarkt (Mehrbesitz, Preisfreigabe im OTC- Bereich), betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, sich auf diesem Geschäftsfeld zu betätigen. Weitere relevante Neuerungen des GMG mit Auswirkungen auf den Apothekenmarkt sind:
- Apothekenpflichtige Arzneimittel in der Selbstmedikation werden durch die GKV grundsätzlich nicht mehr erstattet
- Preisfreigabe im OTC- Bereich
- Preisregelung für verschreibungspflichtige Arzneimittel 8,10 € + 3%
- Aufhebung des Mehrbesitzverbots von Apotheken - Besitz von bis zu drei Filialapotheken möglich
Die neuen Preisregelungen sollen die Kosten für OTC- Produkte durch mehr Wettbewerb senken und die Attraktivität von hochpreisigen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für die Händler verringern um eine "Rosinenpickerei" zu verhindern. Vor allem aber wird darin die Möglichkeit gesehen, die in den letzten Jahren angestiegenen Arzneimittelausgaben in der GKV zu reduzieren. Durch die Aufhebung des Mehrverbots sollen die Beschränkungen des Apothekenmarktes liberalisiert und Struktureffekte geschaffen werden.
In der Schweiz und in den USA ist der Internet- Versandhandel mit Medikamenten seit Jahren zulässig. Der Anteil des Versandhandels gemessen am gesamten Arzneimittelumsatz liegt bei 3% in der Schweiz und 11,8 % in den USA. In der Schweiz ist der Versandhandel stark reguliert. In den USA gibt es für den Konsumenten dagegen eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Bezug von Arzneimitteln über (Internet-) Versandapotheken.
Aufgrund der in Abschnitt 1.1.4 dieser Arbeit beschriebenen hohen Akzeptanz des Versandhandels in Deutschland und des Internets lässt sich ein gewisses Potential des Arzneimittelversandhandels vermuten. Abbildung 10 soll die Anzahl der potentiellen Online- Käufer im Verhältnis zur deutschen Bevölkerung über 14 Jahre und den Internet- Nutzern darstellen.
Abb. 10
Abb. 10: Online- Käufer in Deutschland
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Vogel, Kai Helge, "Stand und Perspektiven des Medikamentenversandhandels in Deutschland vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen", Hohenheim, 2003, S.23 )
Der Anteil des Versandhandelsumsatzes gemessen am gesamten Apothekenumsatz in Deutschland betrug im Jahr 2004 1,4% wird auf maximal 8% geschätzt. Nach Ergebnissen einer Emnid- Umfrage vom Mai 2004 lehnten 62% der Befragten auch bei entsprechender Kostenersparnis eine Bestellung ihrer Medikamente per Versand bzw. Internet ab.
Hieran und an der Tatsache, dass es bei rezeptpflichtigen Medikamenten erforderlich ist, das Rezept der Bestellung beizulegen, wird deutlich, dass das Internet nur als ein mögliches Bestellmedium, nicht aber als ein eigenständiges Geschäftsmodell gesehen wird. Als mögliche Patientenzielgruppen des Vertriebsweges Arzneimittelversandhandel, laut Interviews von Versandhandelsapotheken, Krankenkassen, Apothekern sowie nach internationalen Erfahrungen, gelten:
- chronisch kranke, in Dauermedikation stehende Personen
- In Mobilität eingeschränkte Personen
- Berufstätige Personen
Aufgrund der durchschnittlichen Lieferzeit von 2 bis 4 Arbeitstagen ist der Arzneimittelversandhandel für akute Erkrankungen nicht geeignet. Für den chronisch kranken oder immobilen Patienten sowie berufstätige Personen stellt der Versandhandel aus finanziellen und praktischen Gründen eine interessante Alternative dar. Abbildung 11 zeigt die Umsatzverteilung des Marktes für Versandapotheken in Deutschland.
Abb. 11
Abb.: 11. Marktanteil für deutsche Versandapotheken 2004 in Mrd. Euro
(Quelle: Eigene Darstellung an Schloh, Martin, "Der Pharma- und -OTC- Markt vor neuen Herausforderungen", a.a.O., S.5)
Der Gesamtumsatz der deutschen Apotheken betrug 2004 rund 32,5 Milliarden Euro. Der Anteil der Produkte die sich nicht zum Versand eigenen, wie verschreibungspflichtige Akutprodukte, kühlkettenpflichtige Produkte und Produkte, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, beträgt ca. 30%. Trotz des hohen Anteils der versandfähigen Produkte am Apothekengesamtumsatz betrug der Umsatz der Versandapotheken 2004 nur 1,4% und ist vom prognostizierten Marktpotential von 8% noch entfernt.
b Funktionsbereiche und betrieblicher Ablauf
Die Organisation des Arzneimittelversandhandels lässt sich nach seinen Funktionen wie folgt gliedern:
Abb. 12
Abb.:12 Organisationsform des Arzneimittelversandhandels
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ehrmann, Harald, "Logistik", S.35)
In der Auftragsannahme und Auftragsbearbeitung werden die telefonischen, schriftlichen und elektronischen Bestellungen entgegen und bearbeitet diese. Dazu gehört das Kontrollieren der Bestelldaten auf Richtigkeit, eine Bonitätskontrolle der Kunden sowie die Erfassung der Daten in einer geeigneten Warenwirtschaft. Aus der Warenwirtschaft werden dann die Rechnungs- und Versandpapiere erstellt und zur Weiterverarbeitung an die pharmazeutische Abteilung weitergegeben. Die Auftragsannahme und -bearbeitung beschäftigt sich mit allen schriftlichen, telefonischen und elektronischen Kundenanfragen außerhalb der pharmazeutischen Beratung.
Zur Verwaltung gehören die Bereiche Buchhaltung und Personalwesen. In der Buchhaltung werden alle Zahlungseingänge erfasst und kontrolliert und das Mahnwesen durchgeführt. Im Personalbereich erfolgen alle Aktivitäten, die auf die im Unternehmen tätigen Arbeitskräfte ausgerichtet sind.
Der Bereich Marketing umfasst alle Bemühungen, die bestehenden Absatzmärkte zu durchdringen und auszuschöpfen sowie neue Absatzmärkte zu erkunden und zu erschließen. Hier erfolgt die Ausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten am Markt.
Der EDV-Bereich stellt die notwendigen technischen Informationssysteme wie Computernetzwerk und Telekommunikationsanlage zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass jedem Arbeitsplatz die entsprechende Software und Hardware zum ordentlichen Geschäftsbetrieb zur Verfügung steht. Weiter ist der EDV- Bereich für den Internetauftritt als Web- Shop und für den ordnungsgemäßen Datenfluss im Unternehmen zuständig.
Zum Bereich Wareneingang und Lagerung gehört die Bestellung der Medikamente beim pharmazeutischen Großhandel, die Wareneingangskontrolle mit Rechnungsprüfung und Erfassung der Verfalldaten sowie die ordnungsgemäße Lagerung und Bestandsführung im Warenwirtschaftssystem durch pharmazeutisches Fachpersonal.
Die Pharmazeutische Beratung und Kontrolle nimmt die Bestellung von der Auftragsannahme entgegen und legt, in einer geeigneten Software, für jeden Kunden ein Kundenkonto an. In diesem Kundenkonto werden die Krankheitsdaten und alle bisherigen Medikationen und Verordnungen des Patienten geführt. Das ermöglicht die Kontrolle über mögliche Wechselwirkungen, Kontraindikationen sowie Unverträglichkeiten parallel eingenommener Medikamente als auch die Kontaktaufnahme mit Arzt und Patient. Weiter nimmt der Bereich der pharmazeutischen Beratung und Kontrolle alle telefonischen, schriftlichen und elektronischen Kundenanfragen entgegen, bearbeitet diese und berät die Patienten bei der Selbstmedikation. Nach Prüfung der Bestellung werden dann die Medikamente kommissioniert und an den Bereich Verpackung und Versand weitergegeben.
Der Bereich Verpackung und Versand beinhaltet die Gesamtheit der zum Verpacken des Gutes erforderlichen Arbeitsschritte, von der Zuführung der leeren Verpackung, über die verschiedenen Stufen des eigentlichen Packvorgangs bis hin zum Abtransport der Verpackungseinheit.
IV Betriebliche Standortplanung
Jede Unternehmung stellt an einen potentiellen Standort einerseits bestimmte Anforderungen und findet andererseits bestimmte Bedingungen vor. Standortanforderungen werden nach Rüchenpöhler als alle Ansprüche, die ein Industriebetrieb an den Standort stellt, um den Leistungsprozess durchführen zu können, definiert. Als Standortbedingungen bezeichnet er alle Gegebenheiten eines Platzes, die von Industriebetrieben im Zeitablauf der Erfüllung ihrer wirtschaftlichen Aufgabe genutzt werden können. Das Augenmerk richtet sich dabei auf die Gegebenheiten, die von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Aufgabe der Standortplanung ist es, aus der Menge potentieller Standorte einen so auszuwählen, dass eine größtmögliche Übereinstimmung zwischen Standortanforderungen und Standortbedingungen mit dem Ziel der Maximierung des wirtschaftlichen Erfolges gewährleistet wird. Nachdem im Abschnitt 1.2.3 die Faktoren bei der Standortplanung einer Apotheke geschildert wurden, sollen nun die Standortbedingungen an die Logistikflächen einer Versandhandelsimmobilie beschrieben werden. Das GEWOS- Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung GmbH in Hamburg beschreibt die Anforderungen an eine moderne Logistikimmobilie wie folgt:
Standort und Lage:
- Nähe zu Ballungsräumen,
- Optimale Anbindungen an möglichst mehrere Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße, Flughafen),
- Störungsfreie Zu- und Abfahrten,
- Schwerlasttaugliche Straßendecke.
Grundstück:
- Hoher Grundstücksanteil,
- Erweiterungsflächen,
- Industrie- oder Gewerbeflächenausweisung mit 24- Stundenbetrieb.
Gebäude:
- Gebäudehöhe nicht unter 10 Meter lichte Höhe,
- Zwei- bis dreiseitige Andienungsmöglichkeit,
- Problemlose Teilbarkeit der Hallen,
- Traglast von 5 Tonnen pro m².
Für die Nutzer von Immobilien übernehmen die Funktion und der Standort somit eine wichtige Rolle. Anhand der Analyse der Anforderungen an die Logistikimmobilie des Arzneimittelversandhandels ergeben sich nach Strauss folgende spezielle Standortfaktoren:
Spezielle Standortanforderungen an den Arzneimittelversandhandel:
- Vorhandensein eines leistungsstarken Telekommunikationsanschluss an Internet und Telefonnetz,
- Anbindung an Verkehrsnetz,
- Störungsfreie Zu- und Anfahrt zur Warenschleuse für pharmazeutischen Großhandel im 24- Stundenbetrieb,
- Schwerlasttaugliche Straßendecke sowie Rangier- und Wendemöglichkeit für Zulieferer und Paketabholer,
- Klimatisierung der Räume für Lagerung der Arzneimittel entsprechend der gesetzlichen Vorgaben,
- Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für Zulassung des Arzneimittelversandhandels.
Beim Vergleich der Standortfaktoren der beiden Immobiliensegmente des Arzneimittelversandhandels, Apotheke und Logistikfläche, lässt sich feststellen, dass beide sehr unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Wo hingegen, wie in Abschnitt 1.2.3 beschrieben, die Apotheke auf stark frequentierte Lagen angewiesen ist, bevorzugt der Logistikbereich die gut erschlossenen und verkehrstechnisch angebundenen Gewerbegebiete.
Das Apothekengesetz schreibt in §11 a vor, dass der Arzneimittelversand nur aus der Apotheke heraus zu geschehen hat und nur einem Apotheker gestattet ist, der gleichzeitig eine Offizinapotheke betreibt. Die Apothekenbetriebsordnung sieht jedoch in § 4 Abs. 4 vor, dass Räume, die den Versand und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln sowie die Beratung und Information in Verbindung mit dem elektronischen Handel betreffen, in angemessener Nähe zu den übrigen Betriebsräumen liegen können. Die angemessene Nähe wird laut Kommentar zur Apothekenbetriebsordnung mit einer Entfernung von 5-8 km gesehen. Bei der Erweiterung der Apotheke um das Geschäftsfeld Versandhandel hat der Planer des Standortes somit die Möglichkeit, in einem bestimmten Radius eine geeignete Immobilie zu suchen. Der Planer eines Neubaus hingegen steht vor der Entscheidung, entweder die Anforderung der Logistikimmobilie zu präfferieren und diese optimal in ein Gewerbegebiet zu setzen und die Anforderungen der angegliederten Apotheke zu vernachlässigen oder einen weitgehenden Kompromiss zwischen beiden Anforderungen anzustreben. Dieser Sachverhalt ist zum Beispiel bei einigen Versandapotheken zu bemerken. Diese befinden sich in einem Gewerbegebiet, das nur sehr wenig von potentiellen Apothekenkunden frequentiert wird. Da hier das Hauptgeschäft sicherlich im Versandhandel liegt, wurden die Vorteile der guten logistischen Anbindung den Apothekenkunden vorgezogen.
Anders verhält es sich bei der myCARE OHG. Die myCARE OHG hat nach ausgiebiger Prüfung der rechtlichen Vorgaben den Spielraum der "angemessen Nähe" bemerkt und beschlossen, den prosperierenden Apothekenbetrieb um den Bereich Versandhandel zu erweitern. Es wurde der maximal rechtlich zugelassene Radius von 8 km um die bestehende Apotheke herum auf einer Stadtkarte eingezeichnet und alle in Frage kommenden Gebäude gekennzeichnet. Die in Frage kommenden Immobilien wurden besichtigt und die Erfüllung der vorher definierten Anforderungen mittels Checklisten geprüft. Diese doch sehr einfache Methode hat den Erfolg gebracht und Flächen in Gewerbegebiet " Elbepark" aufgetan. Dem rechtzeitig gestellten Antrag auf Erteilung der Versandhandelserlaubnis wurde am ersten Tag der gesetzlichen Zulassung, am 01.01.2004, stattgegeben.
C Die Internetapotheke und Online-Apotheke
I Versandhandel mit Arzneimitteln über das Internet
Eine "Internet- oder auch Onlineapotheke" als Stichwort wird meist mit dem Versenden von Medikamenten gleichgestellt, obwohl das streng genommen nicht das Gleiche ist: Eine Versandapotheke kann ihr Bestellsystem natürlich auch anders organisieren als über das Internet, zum Beispiel per Telefon, per Fax oder per Brief.
Wie in anderen europäischen Staaten längst üblich, wurde der Versandhandel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ab dem 1. Januar 2004 auch in Deutschland freigegeben.
Im heutigen Zeitalter der Modernität ist es nur selbstverständlich, dass der Bezug von Medikamenten auch über das Internet möglich ist. Der Versandhandel mit Arzneimitteln boomt zur Zeit und kommt immer mehr in Aufschwung.
Die Vorteile und Möglichkeiten, die einem die Internet Apotheke bietet, liegen ganz klar auf der Hand. Vom Versandhandel profitieren vor allem Bürgerinnen und Bürger, die berufstätig sind, deren Mobilität durch Krankheit oder Alter eingeschränkt ist oder die eine größere Entfernung zu ihrer nächsten Apotheke zurücklegen müssen.
Oftmals ist es gerade bei Jugendlichen so, dass sie sich scheuen, in einer Apotheke Kondome, Gleitmittel, Schwangerschaftstests oder Ähnliches zu kaufen. Auch bei anderen Mitteln, zum Beispiel dem potenzsteigernden Viagra ist die Schamgrenze oft sehr hoch. Die Internet Apotheke schafft da Abhilfe.
Die Abwicklung des Kaufes ist ganz leicht. Wer einen Internet Anschluss hat, kann sich über eine Suchmaschine eine geeignete Internet Apotheke suchen. Häufig bietet eine Internet- und Online-Apotheke Arzneimittel auch zu vergünstigten Preisen an. Dies rechtfertigt sie damit, dass sie geringere Kosten für die Instandhaltung von Lager- bzw. Geschäftsräumen hat. Das Päckchen mit den Medikamenten wird dann ganz anonym mit der Post versendet.
Noch bis 2003 war der Handel über eine Internet Apotheke im Apothekenrecht ausdrücklich untersagt worden. Jetzt wurde das Gesetz verändert und bietet somit einer Apotheke, die die Voraussetzungen für den Versandhandel erfüllt, die Möglichkeit, eine Internet Apotheke zu betreiben.
Das Thema Arzneimittel und medizinische Präparate aller Art über eine Online Apotheke im Internet zu bestellen hat in der letzten Zeit stark zugenommen.
Für den Kunden ist es einfach, kostengünstig und unbürokratisch möglich ein Medikament seiner Wahl bei einer Online Apotheke zu bestellen.
Verschreibungspflichtige Medikamente benötigen nach wie vor ein Rezept, aber auch dieses kleine Hindernis wird den Vormarsch des Medikamentenhandels online nicht stark beeinträchtigen und das ist auch gut so!
Ob Sie nun Ihre Kopfschmerztabletten, ein brandneues Haarwuchsmittel oder eine der Vielzahl an Potenzmitteln erwerben wollen ist schnell und unbürokratisch per Mausklick möglich.
So sind Potenzmittel wie Viagra, Cialis oder andere Medikamente sehr beliebt in den Online Apotheken im Internet.









