Bei Arzneimittel-Bestellungen führen wir pharmazeutische Wechselwirkungs- und Interaktionskontrollen durch. Diese zielen darauf, Fehler bei der Arzneimitteleinnahme dauerhaft zu vermeiden und auf mögliche Risiken rechtzeitig hinzuweisen (Beratungspflichten nach § 20 ApBetrO).

Hierfür können Ihre Bestelldaten der vorangegangenen sechs Monate herangezogen werden sowie eventuell Gesundheitsdaten, Medikationsprofile und möglicherweise Daten von behandelnden Ärzten/ Krankenhäusern oder Angehörigen, sofern diese von Ihnen angegeben wurden.

Das Ergebnis unsere Kontrollen geben wir Ihnen in der Regel mittels Patientenbrief zur Kenntnis. In besonderen Fällen informieren wir Sie telefonisch.