Zusammensetzung:
100,0 ml enthalten:
Hypericum perforatum D2 12,5 ml
Acidum oxalicum D6 12,5 ml
Acidum phosphoricum D2 12,5 ml
Anamirta cocculus D4 12,5 ml
Aurum chloratum D6 12,5 ml
Avena sativa ø 12,5 ml
Passiflora incarnata ø 12,5 ml
Pulsatilla pratensis D4 12,5 ml
Enthält 50 Vol.-% Alkohol
Anwendungsgebiete:
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Nervöse Zustände aller Art, Neurasthenie, nervöse Schwächezustände, innere Unruhe, Einschlafstörungen.
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Wechselwirkungen:
Keine bekannt.
Dosierung:
Erwachsene 3 x täglich 15 bis 20 Tropfen, Schulkinder vom 6. bis zum 12. Lebensjahr 2 bis 3 x täglich 10 bis 15 Tropfen. In akuten Fällen: Erwachsene alle 2 Stunden 10 Tropfen, Schulkinder vom 6. bis zum 12. Lebensjahr alle 2 Stunden 5 Tropfen.
zus. Hinweis:
Sie dürfen LÖWE-Komplex Nr. 4 Hypericum auch während der Schwangerschaft und Stillzeit einnehmen.
Allgemeine Hinweise für Endverbraucher:
Falls während der Einnahme des Arzneimittels die Krankheitssymptome fortdauern, sollten Sie medizinischen Rat einholen.
Bei der Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen. Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.
Quelle: www.infirmarius-rovit.de
Stand: 08/2007
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.