Revoten Tabletten, 30 St

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Packungseinheit Nicht lieferbar
Produktbeschreibung

Bei Erkrankungen des Bindegewebes.

Darreichung:
Tabletten
Inhalt:
30 St
PZN:
10786177
Hersteller:
PharmaSGP GmbH
Information:
Beipackzettel als PDF

Gebrauchsinformationen zum Artikel Revoten Tabletten

Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):

Revoten Tabletten
. Anwendungsgebiete: Die Anwendungsgebiete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern. Dazu gehört: Bindegewebsschwäche. Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR PATIENTEN

Revoten Tabletten
Wirkstoffe: Acidum silicicum Trit. D4, Calcium carbonicum Hahnemanni Trit. D4
Für Erwachsene

Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige Informationen. Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach Anweisung Ihres Arztes oder Apothekers ein.

  • Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.
  • Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packunsbeilage angegeben sind. Siehe Abschnitt 4.
  • Wenn Sie sich nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Was in dieser Packungsbeilage steht:
1. Was ist Revoten® und wofür wird es angewendet?
2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Revoten® beachten?
3. Wie ist Revoten® einzunehmen?
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
5. Wie ist Revoten® aufzubewahren?
6. Inhalt der Packung und weitere Informationen

1. WAS IST REVOTEN® UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET?

Revoten® ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Bindegewebes.
Die Anwendungsgebiete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern. Dazu gehört: Bindegewebsschwäche.

2. WAS SOLLTEN SIE VOR DER EINNAHME VON REVOTEN® BEACHTEN?

Revoten® darf nicht eingenommen werden,
wenn Sie allergisch gegen Acidum silicicum oder Calcium carbonicum Hahnemanni oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind und von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Revoten® einnehmen.
Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.

Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für diese Altersgruppe vorliegen.

Einnahme von Revoten® zusammen mit anderen Arzneimitteln
Es sind keine Arzneimittel bekannt, die Revoten® beeinflussen oder durch Revoten® beeinflusst werden.
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.

Schwangerschaft und Stillzeit
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte Revoten® nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Bei vorschriftsmäßiger Einnahme der für Revoten® empfohlenen Dosen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Revoten® enthält Lactose.
Bitte nehmen Sie Revoten® daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

3. WIE IST REVOTEN® EINZUNEHMEN?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis für Erwachsene beträgt bei:
Akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 mal täglich, je 1 Tablette.
Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten erfolgen.

Chronischen Verlaufsformen 1-3 mal täglich je 1 Tablette. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren. Die Tabletten werden unabhängig von den Mahlzeiten und mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Wenn Sie eine größere Menge von Revoten® eingenommen haben, als Sie sollten:
Bei Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann es bei Personen mit Milchzuckerunverträglichkeit zu Magen-Darm-Beschwerden kommen oder eine abführende Wirkung auftreten.

Wenn Sie die Einnahme von Revoten®vergessen haben:
Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

4. WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Nebenwirkungen sind bisher bei Revoten nicht bekannt.

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, 53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

5. WIE IST REVOTEN® AUFZUBEWAHREN?

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Blister und dem Umkarton nach "Verwendbar bis" angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.

6. INHALT DER PACKUNG UND WEITERE INFORMATIONEN

Was Revoten® enthält:
Die Wirkstoffe sind Acidum silicicum Trit.D4, Calcium carbonicum Hahnemanni Trit. D4.
Eine Revoten® Tablette enthält: Acidum silicicum Trit. D4 5 mg, Calcium carbonicum Hahnemanni Trit. D4 5 mg.

Die sonstigen Bestandteile sind:
Lactose-Monohydrat, Maisstärke und Magnesiumstearat.

Wie Revoten® aussieht und Inhalt der Packung:
Revoten® sind weiße, runde, glatte und biplane Tabletten mit Facette.
Revoten® ist in Packungen mit 30 und 90 Tabletten erhältlich.

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Pharmazeutischer Unternehmer:
PharmaSGP GmbH
Am Haag 14
82166 Gräfelfing
Tel.: 089/85 89 639-150
Fax: 089/85 89 639-201
E-Mail: info@pharmasgp.com

Hersteller:
Mauermann Arzneimittel KG
Heinrich-Knote-Straße 2
82343 Pöcking

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im November 2020.

Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 06/2023

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Hinweis unserer Pharmazeuten:

Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.

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Bei diesen Beiträgen handelt es sich um Meinungen unserer Kunden, die eine individuelle Beratung durch einen Arzt oder Apotheker nicht ersetzen können.