Gebrauchsinformation
Liebe Patientin, lieber Patient!
Bitte lesen Sie die Gebrauchsinformation aufmerksam, weil sie wichtige Informationen darüber enthält, was Sie bei der Anwendung dieses Arzneimittels beachten sollen. Wenden
Sie sich bei Fragen bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
21 Belladonna Komplex
Homöopathisches Arzneimittel
Zusammensetzung:
10 g (= 10,98 ml) Mischung enthalten:
Arzneilich wirksame Bestandteile:
Belladonna D4 Dil. 0,9091 g
Aconitum D4 Dil. 0,9091 g
Arnica D3 Dil. 0,9091 g
Bryonia D3 Dil. 0,9091 g
Ipecacuanha D4 Dil. 0,9091 g
Merc. subl. corr. D4 Dil. 0,9091 g
Rhus toxicodendron D3 Dil. 0,9091 g
Secale cornutum D4 Dil. 0,9091 g
Veratrum album (HAB 1934) D4 Dil. (HAB, Vorschr. 4a) 0,9091 g
Helleborus (HAB 1934) D4 Dil. (HAB, Vorschr. 4a) 0,9091 g
Spiraea ulmaria D3 Dil. 0,9091 g
Dieses Präparat enthält 58,0 Vol.-% Alkohol.
Mischung, Originalpackungen zu 20 und 50 ml.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Nestmann Pharma GmbH, Weiherweg 17,
D-96199 Zapfendorf/Bamberg,
Tel. 09547/92210 Fax 09547/215
Anwendungsgebiete:
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Hinweis: Bei während der Anwendung des Arzneimittels fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.
Gegenanzeigen:
Wann dürfen Sie 21 Belladonna Komplex nicht einnehmen?
21 Belladonna Komplex soll bei Alkoholkranken wegen des Alkoholgehaltes, bei Nierenfunktionsstörungen, bei einer Überempfindlichkeit gegen Giftsumachgewächse sowie
bei Säuglingen und Kleinkindern nicht angewendet werden.
Wann dürfen Sie 21 Belladonna Komplex erst nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden?
Wegen des Alkoholgehaltes soll 21 Belladonna Komplex bei Leberkranken, Epileptikern und Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns nur nach Rücksprache mit dem Arzt
angewendet werden.
Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
21 Belladonna Komplex soll in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
Warnhinweis:
Dieses Arzneimittel enthält 58,0 Vol.-% Alkohol.
Als maximale Tagesgabe nach der Dosierungsanleitung werden bei der Akutdosierung bis zu 2,0 g Alkohol und bei der chronischen Dosierung bis zu 0,5 g Alkohol zugeführt.
Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Kinder. Die Wirkung anderer
Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Allgemeiner Hinweis:
In der Homöopathie ist bekannt, daß die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genußmittel
ungünstig beeinflußt werden kann.
Falls Sie sonstige Medikamente einnehmen, holen Sie medizinischen Rat ein.
Dosierungsanleitung, Art der Anwendung:
Soweit nicht anders verordnet, bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12mal täglich je 5-10 Tropfen sowie bei chronischen Verlaufsformen 1-3mal täglich je 5-10 Tropfen mit einem Teelöffel Wasser vor bzw. zwischen den Mahlzeiten einnehmen.
Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis.
Dauer der Anwendung:
Ohne medizinischen Rat nicht länger als 1 Woche anwenden.
Nebenwirkungen:
Nach Einnahme kann Speichelfluß auftreten, das Mittel ist dann abzusetzen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bei sich beobachten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Hinweis:
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollte medizinischer Rat eingeholt werden.
Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels:
Nach Ablauf des auf Behältnis angegebenen Verfalldatums soll das Präparat nicht mehr angewendet werden.
Stand der Information: Mai 2001
Quelle: www.nestmann.de
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.