Klassisches Privat- & Kassenrezept auf Papier einlösen
Wir beliefern Ihre klassischen Papier-Rezepte schnell und versandkostenfrei: Einfach Formulare ausdrucken oder per Post kostenfrei nach Hause senden lassen. Auch ein Grünes Rezept für nicht verschreibungspflichtige Mittel reichen Sie auf diesem Weg bei uns ein.
Papierrezept Schritt für Schritt
Drucken Sie sich den Bestellschein (pdf) und den Freiumschlag (pdf) aus oder fordern Sie die Formulare an. Notieren Sie gern direkt auf dem Bestellschein weitere rezeptfreie Produkte, die Sie mit der Lieferung erhalten möchten.
Bestellformular (pdf) Freiumschlag (pdf) per Post anfordernBestellformular und Originalrezept in den Freiumschlag stecken und kostenlos absenden.
In Kürze erhalten Sie Ihre versandkostenfreie Lieferung für Standardlieferung innerhalb Deutschlands.
Gut zu wissen: Einlösung und Zuzahlung beim Papierrezept
Ihr per Post eingesandtes Rezept lässt sich nicht nachträglich mit einer bereits aufgegebenen Online-Bestellung zusammenführen. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
- Legen Sie bei einer bestehenden Zuzahlungsbefreiung direkt eine Kopie mit in den Freiumschlag.
- Bitte beachten Sie: Befreiungsbescheinigungen sind nur bis zum Jahresende gültig.
- Die Bezahlung erfolgt bei dieser Bestellart ausschließlich per Rechnung, gemäß unseren Zahlungsbedingungen.
- Wir liefern innerhalb Deutschlands an jede Wunschadresse. Für eine Lieferung ins Ausland (außer Österreich) benötigen wir ein Privatrezept.
- Für den Empfang Ihrer Bestellung ist zu beachten: Rezeptbestellungen dürfen aus rechtlichen Gründen nur persönlich gegen Empfängerunterschrift überreicht werden.
Ihre gesetzliche Zuzahlung
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfällt die Zuzahlung vollständig. Erwachsene zahlen jährlich höchstens 2 Prozent ihres Einkommens dazu, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent. Sammeln Sie deshalb alle Belege zu Zuzahlungen, egal ob für Arzneimittel, Hilfsmittel, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte.
Nähern Sie sich mit Ihren Zuzahlungen der jährlichen Grenze, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse kostenlos weiter, dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zudem eine Jahresübersicht Ihrer bei mycare.de geleisteten Zuzahlungen aus, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Wenden Sie sich dafür einfach an unseren Kundenservice.
So setzt sich Ihre Zuzahlung zusammen
Maßgeblich für die Höhe Ihrer Zuzahlung ist der Preis des jeweiligen Arzneimittels: Bis 50 Euro zahlen Sie pauschal 5 Euro dazu, höchstens jedoch den Preis des Medikaments selbst. Zwischen 50 und 100 Euro liegt die Zuzahlung bei 10 Prozent des Preises. Ab 100 Euro gilt eine Pauschale von 10 Euro. Diese Staffelung gilt grundsätzlich ebenso für Hilfsmittel, ausgenommen Blutzucker- und Harnzuckerteststreifen.
| Arzneimittelpreis | bis 50 EUR | 50 bis 100 EUR | über 100 EUR |
|---|---|---|---|
| Zuzahlung | Mindestzuzahlung | 10 Prozent | Höchstzuzahlung |
| Betrag | 5 EUR* | 5 - 10 EUR | 10 EUR |
* höchstens jedoch der Arzneimittelpreis
Auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel fällt eine Zuzahlung an: 10 Prozent des Preises, gedeckelt auf 10 Euro je Monatsbedarf und Erkrankung.
Diese Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben (Beschlüsse des Deutschen Bundestags zur Gesundheitsreform) und muss von mycare.de eingezogen werden. Das Geld fließt vollständig an Ihre gesetzliche Krankenkasse, in der Apotheke verbleibt nichts davon.
Bei der Einlösung eines Privatrezepts erhalten Sie das Original zusammen mit einer quittierten Kopie zurück.
Schnell zu den weiterführenden Themen
Häufige Fragen zum Papierrezept (FAQ)

Ihr Kontakt zu mycare.de
Gern beraten wir Sie persönlich:
Telefon
Mo-Fr: 8-18:00 Uhr
Sa: 9-12 Uhr
In Deutschland:
03491 877012
Zum Ortstarif, Mobilfunk abweichend
Aus dem Ausland:
+49 3491 877012
Kundenservice: service@mycare.de
Pharmazeuten: beratung@mycare.de
Telefax
In Deutschland:
03491 877014
Zum Ortstarif, Mobilfunk abweichend
Aus dem Ausland:
+49 3491 877014
Post
mycare.de Versandapotheke
Postfach 19
06877 Lutherstadt Wittenberg