Klassisches Privat- & Kassenrezept auf Papier einlösen
Wir beliefern Ihre klassischen Papier-Rezepte schnell und versandkostenfrei: Einfach Formulare ausdrucken oder per Post kostenfrei nach Hause senden lassen.
Papierrezept Schritt für Schritt
Drucken Sie sich den Bestellschein (pdf) und den Freiumschlag (pdf) aus oder fordern Sie die Formulare an. Notieren Sie gern direkt auf dem Bestellschein weitere freiverkäufliche Produkte, die Sie mit der Lieferung erhalten möchten.
Bestellformular (pdf) Freiumschlag (pdf) per Post anfordernBestellformular und Originalrezept in den Freiumschlag stecken und kostenlos absenden.
In Kürze erhalten Sie Ihre versandkostenfreie Lieferung für Standardlieferung innerhalb Deutschlands.
Wichtige Hinweise zu Einlösung und Zuzahlung
Eine spätere Online-Bestellung kann im Nachgang nicht mit Ihrer Rezeptbestellung zusammengeführt werden. Falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
- Sofern Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, reichen Sie uns eine Kopie dieser zeitnah oder direkt zusammen mit der Bestellung ein.
- Alle Befreiungsbescheinigungen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit.
- Als Zahlungsart steht Ihnen ausschließlich Rechnung zur Verfügung. Beachten Sie dahingehend unsere Zahlungsbedingungen.
- Lieferung an Wunschadresse innerhalb Deutschland möglich. Lieferung ins Ausland (außer Österreich) nur mit Privatrezept möglich.
Zuzahlungen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von jeder Zuzahlung befreit. Die Höhe der Zuzahlung, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, darf zwei Prozent Ihres Jahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt diese Obergrenze ein Prozent. Deshalb liegt es in Ihrem eigenen Interesse, alle Belege für Ihre Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Wenn sich die Summe Ihrer Zuzahlungen den gesetzlich festgelegten Obergrenzen nähert, sollten Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse wenden. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie kostenlos zu beraten. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen einen Auszug für die Jahresbescheinigung aus Ihrem Kundenkonto. Dieser gilt als Nachweis über die bei mycare.de geleisteten Zuzahlungen im jeweiligen Kalenderjahr und kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice.
Wie berechnet sich die Zuzahlung?
Der Arzneimittelpreis ist für die Höhe der Zuzahlung entscheidend. Für Arzneimittel mit einem Preis bis zu 50 Euro beträgt Ihre Zuzahlung pauschal 5 Euro - höchstens jedoch den Arzneimittelpreis. Bei einem Arzneimittelpreis von 50 bis 100 Euro haben Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent zu leisten, bei Arzneimitteln mit einem Preis von 100 und mehr Euro fällt eine Pauschalzahlung in Höhe von 10 Euro an. Dies gilt grundsätzlich auch für Hilfsmittel (Ausnahme Blutzucker- und Harnzuckerteststreifen).
| Arzneimittelpreis | bis 50 EUR | 50 bis 100 EUR | über 100 EUR |
|---|---|---|---|
| Zuzahlung | Mindestzuzahlung | 10 Prozent | Höchstzuzahlung |
| Betrag | 5 EUR* | 5 - 10 EUR | 10 EUR |
* höchstens jedoch der Arzneimittelpreis
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.
Roland Helle e.K. ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestags zur Gesundheitsreform gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben. Diese Summe fließt in voller Höhe zur Minderung der Ausgaben an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse und verbleibt nicht in der Kasse Ihrer Apotheke.
Bei Einlösen eines Privatrezepts bekommen Sie das Original inklusive eine Kopie quittiert zurück.

Ihr Kontakt zu mycare.de
Gern beraten wir Sie persönlich:
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