Klassisches Privat- & Kassenrezept auf Papier einlösen

Wir beliefern Ihre klassischen Papier-Rezepte schnell und versandkostenfrei: Einfach Formulare ausdrucken oder per Post kostenfrei nach Hause senden lassen. Auch ein Grünes Rezept für nicht verschreibungspflichtige Mittel reichen Sie auf diesem Weg bei uns ein.

 Direktabrechnung: Ihre Rezepte über private Krankenversicherungen (PKV) ohne Vorleistung direkt mit der Krankenversicherung abrechnen lassen. Jetzt Direktabrechnung beantragen

Papierrezept Schritt für Schritt

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Bestellformular & Freiumschlag

Drucken Sie sich den Bestellschein (pdf) und den Freiumschlag (pdf) aus oder fordern Sie die Formulare an. Notieren Sie gern direkt auf dem Bestellschein weitere rezeptfreie Produkte, die Sie mit der Lieferung erhalten möchten.

Bestellformular (pdf) Freiumschlag (pdf) per Post anfordern
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Rezept an mycare.de senden

Bestellformular und Originalrezept in den Freiumschlag stecken und kostenlos absenden.

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Versandkostenfreie Rezeptbelieferung

In Kürze erhalten Sie Ihre versandkostenfreie Lieferung für Standardlieferung innerhalb Deutschlands.


Gut zu wissen: Einlösung und Zuzahlung beim Papierrezept

Ihr per Post eingesandtes Rezept lässt sich nicht nachträglich mit einer bereits aufgegebenen Online-Bestellung zusammenführen. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

  • Legen Sie bei einer bestehenden Zuzahlungsbefreiung direkt eine Kopie mit in den Freiumschlag.
  • Bitte beachten Sie: Befreiungsbescheinigungen sind nur bis zum Jahresende gültig.
  • Die Bezahlung erfolgt bei dieser Bestellart ausschließlich per Rechnung, gemäß unseren Zahlungsbedingungen.
  • Wir liefern innerhalb Deutschlands an jede Wunschadresse. Für eine Lieferung ins Ausland (außer Österreich) benötigen wir ein Privatrezept.
  • Für den Empfang Ihrer Bestellung ist zu beachten: Rezeptbestellungen dürfen aus rechtlichen Gründen nur persönlich gegen Empfängerunterschrift überreicht werden.

Ihre gesetzliche Zuzahlung

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfällt die Zuzahlung vollständig. Erwachsene zahlen jährlich höchstens 2 Prozent ihres Einkommens dazu, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent. Sammeln Sie deshalb alle Belege zu Zuzahlungen, egal ob für Arzneimittel, Hilfsmittel, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte.

Nähern Sie sich mit Ihren Zuzahlungen der jährlichen Grenze, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse kostenlos weiter, dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zudem eine Jahresübersicht Ihrer bei mycare.de geleisteten Zuzahlungen aus, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Wenden Sie sich dafür einfach an unseren Kundenservice.

So setzt sich Ihre Zuzahlung zusammen

Maßgeblich für die Höhe Ihrer Zuzahlung ist der Preis des jeweiligen Arzneimittels: Bis 50 Euro zahlen Sie pauschal 5 Euro dazu, höchstens jedoch den Preis des Medikaments selbst. Zwischen 50 und 100 Euro liegt die Zuzahlung bei 10 Prozent des Preises. Ab 100 Euro gilt eine Pauschale von 10 Euro. Diese Staffelung gilt grundsätzlich ebenso für Hilfsmittel, ausgenommen Blutzucker- und Harnzuckerteststreifen.

Arzneimittelpreis bis 50 EUR 50 bis 100 EUR über 100 EUR
Zuzahlung Mindestzuzahlung 10 Prozent Höchstzuzahlung
Betrag 5 EUR* 5 - 10 EUR 10 EUR

* höchstens jedoch der Arzneimittelpreis

Auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel fällt eine Zuzahlung an: 10 Prozent des Preises, gedeckelt auf 10 Euro je Monatsbedarf und Erkrankung.

Diese Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben (Beschlüsse des Deutschen Bundestags zur Gesundheitsreform) und muss von mycare.de eingezogen werden. Das Geld fließt vollständig an Ihre gesetzliche Krankenkasse, in der Apotheke verbleibt nichts davon.

Bei der Einlösung eines Privatrezepts erhalten Sie das Original zusammen mit einer quittierten Kopie zurück.

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Häufige Fragen zum Papierrezept (FAQ)

Muss die Apotheke ein Papierrezept handschriftlich unterschreiben?
Was mache ich, wenn ich mein Papierrezept verloren habe?
Was ist der Unterschied zwischen einem rosa und einem blauen Papierrezept?
Martin, Apotheker bei mycare.de

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