Privatrezept: Gültigkeit, Kosten und was Sie wissen müssen

Ein Privatrezept, umgangssprachlich auch blaues Rezept genannt, unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom klassischen Kassenrezept. Es kommt zum Einsatz, wenn ein Arzneimittel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird, sei es, weil Sie privat versichert sind, oder weil Sie als gesetzlich Versicherter ein Medikament auf eigenen Wunsch verordnet bekommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie lange ein Privatrezept gültig ist, was es kostet und worauf Sie bei der Einlösung achten sollten.
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Kurzüberblick zum Privatrezept
- Privatrezepte sind in der Regel drei Monate gültig
- Sie tragen die Kosten zunächst selbst und können die Rechnung ggf. bei Ihrer Versicherung einlösen
- Bei der Herstellerwahl haben Sie mehr Freiheit als beim Kassenrezept
- Auch gesetzlich Versicherte können auf eigenen Wunsch ggf. in Rücksprache mit dem Arzt ein Privatrezept erhalten
Was ist ein Privatrezept?
Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung, die nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt wird. Klassischerweise als blaues Formular bekannt, existiert es inzwischen ebenso in digitaler Form. Anders als beim Kassenrezept übernimmt hier nicht automatisch eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten, Sie bezahlen das Medikament zunächst selbst in der Apotheke.
Privatrezepte werden vor allem in drei Situationen ausgestellt:
- Sie sind privat krankenversichert, dann werden grundsätzlich alle Ihre Verordnungen als Privatrezept ausgestellt.
- Sie sind gesetzlich versichert, wünschen aber ausdrücklich ein bestimmtes Präparat, das die Kasse nicht übernimmt, etwa weil es nicht zum Leistungskatalog gehört.
- Ihr Arzt verordnet ein Medikament außerhalb der zugelassenen Kassenleistung, zum Beispiel bestimmte Lifestyle-Arzneimittel wie Präparate zur Gewichtsreduktion, die die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht erstattet.
Kann ich als gesetzlich Versicherter ein Privatrezept bekommen?
Ja. Auch wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen auf Wunsch ein Privatrezept ausstellen, etwa wenn Sie ein bestimmtes Präparat bevorzugen, das nicht zulasten der Kasse verordnungsfähig ist. Sie tragen die Kosten dann selbst, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus. Ein bekanntes Beispiel sind bestimmte Medikamente zur Gewichtsreduktion, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bei reiner Lifestyle-Indikation ausgeschlossen sind und deshalb häufig privat verordnet werden. Darunter zählen auch GLP-1-Medikamente (Ozempic oder Wegovy).
Wie lange ist ein Privatrezept gültig?
Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig, unabhängig davon, ob es sich um die digitale oder die klassische blaue Papierform handelt. Das ist deutlich länger als die 28-tägige Frist eines Kassenrezepts.
| Rezeptart | Gültigkeitsdauer |
|---|---|
| Privatrezept (Standard) | 3 Monate |
| Kassenrezept (zum Vergleich) | 28 Tage |
Ausführliche Informationen zu allen Rezeptarten und Fristen finden Sie auf unserer Seite E-Rezept Gültigkeit.
Was kostet ein Privatrezept in der Apotheke?
Bei einem Privatrezept übernimmt keine gesetzliche Krankenkasse die Kosten, Sie bezahlen den vollen Apothekenpreis zunächst selbst. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung, wie sie bei Kassenrezepten gilt, entfällt hier, ebenso der Rabattvertrags-Mechanismus der Krankenkassen. Details zur Zuzahlung bei Kassenrezepten finden Sie auf unserer Seite E-Rezept einlösen. Sind Sie privat versichert, reichen Sie die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Für Beihilfeberechtigte gilt ein vergleichbares Verfahren über die zuständige Beihilfestelle.
Wenn Sie privat versichert sind und den Aufwand einer eigenen Rückerstattung vermeiden möchten, können Sie bei mycare.de die Direktabrechnung mit Ihrer PKV beantragen, dann übernehmen wir die Abrechnung direkt mit Ihrem Kostenträger.
Privatrezept und Herstellerwahl: Habe ich freie Wahl?
Bei einem Kassenrezept ist die Apotheke in der Regel verpflichtet, ein wirkstoffgleiches, rabattiertes Präparat abzugeben (Aut-idem-Regelung), sofern der Arzt die Substitution nicht ausdrücklich ausschließt. Bei einem Privatrezept sind Sie freier in der Wahl des Herstellers, sofern der verordnete Wirkstoff und die Dosierung übereinstimmen. Sprechen Sie uns bei Fragen zu einem bestimmten Präparat gerne über unseren Kundenservice an.
Privatrezept einlösen bei mycare.de
Sie können Ihr Privatrezept bei mycare.de auf denselben Wegen einlösen wie ein Kassenrezept: digital über die mycare App oder die Gematik-App, oder klassisch als Papierrezept per Post. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Postweg finden Sie auf unserer Seite Papierrezept einlösen.