Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Zincum Similiaplex® Mischung. Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Warnhinweis: Enthält 61 Vol.-% Alkohol.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!Produkteigenschaften:
Was ist Zincum Similiaplex® und wofür wird es angewendet?Zincum Similiaplex® ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen bitte medizinischen Rat einholen.
Wie ist Zincum Similiaplex® einzunehmen?Nehmen Sie Zincum Similiaplex® immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Verordner oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Soweit nicht anders verordnet:
Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12-mal täglich, je 5-10 Tropfen in einem Teelöffel Wasser einnehmen. Bei chronischen Verlaufsformen 1 bis 3-mal täglich 5-10 Tropfen in einem Teelöffel Wasser einnehmen.
Kleinkinder vom 1. bis zum 6. Lebensjahr erhalten nicht mehr als die Hälfte (akut: höchstens 12-mal täglich 3-5 Tropfen; chronisch: 1 bis 3-mal täglich 3-5 Tropfen in etwas Wasser einnehmen), Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis (akut: höchstens 12-mal täglich 4-8 Tropfen; chronisch 1 bis 3-mal täglich 4-8 Tropfen in etwas Wasser einnehmen).
Dauer der Anwendung:
Auch homöopathische Arzneimittel sind ohne medizinischen Rat nicht über längere Zeit anzuwenden.
Wie ist Zincum Similiaplex® aufzubewahren?Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und dem Behältnis nach "Verw. bis" angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.
Aufbewahrungsbedingungen:
Nicht über 25 °C aufbewahren.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 10/2019
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.