Wichtige Hinweise (Pflichtangaben):
Cactus comp. II. Anwendungsgebiete: gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Anregung und Harmonisierung der Lebensorganisation im Rhythmischen System, z.B. bei funktionellen Herzrhythmusstörungen, Herzenge (Stenokardien), Altersherz und nach Herzinfarkt.
Warnhinweis: Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker) und Lactose.Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Cactus comp. II.
Globuli velati
Anthroposophisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen
Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Apothekenpflichtig
Art der Anwendung:
Unter der Zunge zergehen lassen.
Zusammensetzung:
In 10 g Globuli velati sind verarbeitet: Wirkstoffe: Arnica montana e planta tota ferm 33c Dil. D14 (HAB, Vs. 33c) 0,1 g; Cinis e fructibus Avenae sativae cum Magnesio phosphorico (1:1) Trit. D2 (HAB, Vs. 6) 0,5 g; Crataegus laevigata/ monogyna e foliis et fructibus ferm 33d Dil. D2 (HAB, Vs. 33d) 0,1 g; Selenicereus grandiflorus ex herba ferm 33d Dil. D2 (HAB, Vs. 33d) 0,1 g. (Die Bestandteile 1, 3 und 4 werden über zwei Stufen gemeinsam potenziert.) Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker) und Lactose.
Anwendungsgebiete:
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Anregung und Harmonisierung der Lebensorganisation im Rhythmischen System, z.B. bei funktionellen Herzrhythmusstörungen, Herzenge (Stenokardien), Altersherz und nach Herzinfarkt.
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen. Bei Schmerzen in der Herzgegend, die in die Arme, den Oberbauch oder die Halsgegend ausstrahlen können, oder bei Atemnot ist eine ärztliche Abklärung zwingend erforderlich. Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten? Wie alle Arzneimittel sollte Cactus comp. II in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Dieses Arzneimittel enthält Sucrose und Lactose. Bitte nehmen Sie Cactus comp. II erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, \A«nn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet, Säuglinge und Kinder bis unter 6 Jahren 1 - bis 3-mal täglich, in akuten Fällen ein- bis zweistündlich 3-5 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre 1- bis 3-mal täglich, in akuten Fällen ein- bis zweistündlich 5-10 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Bei Säuglingen empfiehlt es sich, vor der Verabreichung die angegebene Menge Globuli velati in einer kleinen Menge Wasser oder ungesüßtem Tee aufzulösen.
Dauer der Anwendung:
Bei Anhalten der Beschwerden ist ärztliche Abklärung erforderlich.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden. Nach Anbruch 26 Wochen haltbar.
Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:
WALA Heilmittel GmbH
73085 Bad Boll/Eckwälden, DEUTSCHLAND
Tel. +49 (0)7164 930-0, Fax: -297
info@wala.de; www.wala.de
Stand: 07/2014
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 05/2016
Hinweis: Weiterführende Angaben zum Hersteller finden Sie
hier.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.