Tima Oculav, 250 ml

Abbildung ähnlich
  • 12,80 €
  • 128 PlusHerzen sammeln
  • inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
  • Grundpreis: 51,20 € / l
Lieferbar
Produktbeschreibung

TIMA OCULAV Lösung

Darreichung:
Lösung
Inhalt:
250 ml
PZN:
03691111
Hersteller:
OPTIMA Pharmazeutische GmbH

Gebrauchsinformationen zum Artikel Tima Oculav

Phosphatpufferlösung zur Spülung der Augen und Haut bei Verätzungen

Anwendungshinweise
Anwendungsgebiet:
Zur Spülung der Augen, des Bindehautsackes sowie der Haut nach Verätzungen durch Säuren oder Laugen sowie durch Pfefferspray, CS-Kampfgas oder Tränengas.

Anwendung:
Die Spülung sollte möglichst schnell innerhalb weniger Minuten nach Einwirkung der schädigenden Stoffe erfolgen und muss solange fortgesetzt werden, bis der schädliche Stoff ausgespült ist.
Bei Anwendung am Auge kann durch Druck auf die Spülflasche die Stärke des Strahls auf das mit der zweiten Hand offen gehaltene Auge geregelt werden. Bei Bedarf weitere Flaschen einsetzen.

Achtung:
Nach Anbruch muss der restliche Inhalt der Spülflasche verworfen werden, da im angebrochenen Zustand die Sterilität nicht gewährleistet ist. Nach Ablauf des Verfalldatums darf tima-oculav® nicht mehr angewendet werden. tima-oculav® soll für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
NewsPresse

Quelle: www.optimapharma.de
Stand: 09/2007

Hinweis unserer Pharmazeuten:

Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 15 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.

Produktbewertungen unserer Kunden
3.0

3,0 / 5

1 insgesamt

5

0

4

0

3

1

2

0

1

0

3.0
Theresia  aus Buchloe
04.12.2017
Flascheninhalt könnte weniger sein

Produkt bewerten & PlusHerzen sichern

Bei diesen Beiträgen handelt es sich um Meinungen unserer Kunden, die eine individuelle Beratung durch einen Arzt oder Apotheker nicht ersetzen können.