Cannabis auf Rezept: Wie bekomme ich es und wer übernimmt die Kosten?

✓ Pharmazeutisch geprüft - Lesezeit: 2 Minuten

Von Grit Ritter, Pharmazieökonomin
Aktualisiert: 27.10.2026

Die Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit der Legalisierung und den damit verbundenen gesetzlichen Anpassungen in Deutschland können Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen von den therapeutischen Eigenschaften von Cannabisarzneimitteln profitieren. Erfahren Sie, wann und wie Sie ein Rezept für medizinisches Cannabis erhalten können, welche Ärztinnen und Ärzte dazu berechtigt sind, wie die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abläuft und wo Sie Ihr Rezept einlösen können.

Wann kann ich medizinisches Cannabis erhalten?

Medizinisches Cannabis kann bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung verordnet werden, insbesondere wenn:

  • Andere Therapien nicht verfügbar sind: Wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach ärztlicher Einschätzung nicht angewendet werden kann.
  • Aussicht auf positive Wirkung besteht: Es muss eine nicht ganz entfernte Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.

Typische Indikationen für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln sind chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, Spastiken, Übelkeit und Erbrechen infolge von Chemotherapie sowie Appetitlosigkeit bei HIV/AIDS.

Welches Rezept benötigt man für Cannabis?

Für die Verordnung von medizinischem Cannabis ist kein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) mehr erforderlich. Medizinisches Cannabis wird als reguläres verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet:

  • Kassenpatienten (GKV): Auf einem regulären elektronischen Rezept (E-Rezept) bzw. Kassenrezept (Muster 16). Hinweis: Zulasten der gesetzlichen Kassen können nur standardisierte Extrakte, Dronabinol und Fertigarzneimittel verordnet werden.
  • Selbstzahler / Privatpatienten: Auf einem regulären Privatrezept (blau oder weiß). Getrocknete Cannabisblüten sind ausschließlich auf Privatrezept für Selbstzahler verordnungsfähig.
  • Einzige Ausnahme: Das synthetische Cannabinoid Nabilon (Canemes®) unterliegt weiterhin dem Betäubungsmittelgesetz und benötigt zwingend ein gelbes BtM-Rezept (kein E-Rezept).

Woher bekomme ich ein Rezept für Cannabis?

Um ein Rezept für medizinisches Cannabis zu erhalten, sind folgende Schritte üblich:

  • Ärztliche Konsultation: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer behandelnden Haus- oder Facharztpraxis.
  • Medizinische Bewertung: In der Anamnese wird geprüft, ob eine schwerwiegende Indikation vorliegt und welche Darreichungsform infrage kommt (z. B. Fertigarzneimittel oder Extrakt; Blüten nur privat).
  • Verordnungsweg:
    • Als Selbstzahler (Privatrezept): Die Praxis kann das Privatrezept direkt ausstellen. Ein Antrag bei der Krankenkasse entfällt.
    • Über die Krankenkasse (GKV): Bei einer Erstverordnung erfolgt in der Regel zunächst ein 6-monatiger Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel. Liegt keine Genehmigungsbefreiung der Fachgruppe vor, wird vorab ein Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse gestellt.
  • Rezeptausstellung: Nach medizinischer Indikation bzw. vorliegender Kassenzusage wird das reguläre E-Rezept ausgestellt.

Welcher Arzt kann ein Cannabis-Rezept ausstellen?

Grundsätzlich sind alle approbierten Ärztinnen und Ärzte (mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten) berechtigt, medizinisches Cannabis auf Privatrezept oder Kassenrezept zu verordnen.

Für die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse entfällt der Genehmigungsvorbehalt vor der Erstverordnung bei zahlreichen Fachgruppen und Zusatzbezeichnungen:

  • Fachgruppen: Allgemeinmedizin, Innere Medizin (inkl. aller Schwerpunkte wie Onkologie, Kardiologie, Pneumologie, Rheumatologie etc.), Anästhesiologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Gynäkologische Onkologie.
  • Zusatzbezeichnungen: Spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin (sowie SAPV), Geriatrie, Medikamentöse Tumortherapie und Schlafmedizin.

Diese Fachärzte können erstattungsfähige Cannabisextrakte, Dronabinol oder Fertigarzneimittel direkt per Kassenrezept verordnen, ohne vorab eine Entscheidung der Krankenkasse abwarten zu müssen.

Wie läuft die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ab?

Sofern die Verordnung nicht über eine genehmigungsfreie Fachgruppe erfolgt, läuft die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wie folgt ab:

  1. Antragstellung: Die Praxis reicht den begründeten Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse ein.
  2. Prüfung und Fristen: Die Krankenkasse prüft den Antrag innerhalb von 2 Wochen (bzw. 4 Wochen bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes). In der Palliativversorgung oder bei ambulanter Fortführung einer stationär begonnenen Therapie gilt eine verkürzte Frist von 3 Tagen.
  3. Genehmigung: Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das verordnete Präparat. Die Kasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

Wichtig bei der Erstverordnung (Therapieversuch): Zuerst erfolgt zwingend ein 6-monatiger Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel, bevor Cannabisextrakte oder Dronabinolrezepturen zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden dürfen. Stellt sich die Therapie als unwirksam heraus oder treten Unverträglichkeiten auf, kann der Versuch auch vorzeitig abgebrochen und auf Extrakte gewechselt werden. Patientinnen und Patienten, die bereits vor dem 30. Juni 2026 mit Extrakten oder Rezepturen behandelt wurden, sind von dieser Regelung befreit.

Keine erneute Genehmigung erforderlich: Eine einmal erteilte Genehmigung gilt fort bei Folgeverordnungen, Dosisanpassungen, einem Arztwechsel oder beim Wechsel zwischen verschiedenen standardisierten Extrakten.

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme von den individuellen Versicherungs- und Vertragsbedingungen ab.

 Wichtiger Hinweis für bisherige Blüten-Patienten: Seit dem 30. Juli 2026 werden getrocknete Cannabisblüten nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Patientinnen und Patienten müssen auf Fertigarzneimittel oder Extrakte umgestellt werden. Für diesen Wechsel ist ein neuer Genehmigungsantrag bei der Krankenkasse erforderlich (es sei denn, die Umstellung erfolgt durch eine genehmigungsfreie Facharztpraxis).

Wo und wie kann ich das Rezept einlösen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisches Cannabis unter bestimmten Bedingungen:

  • Erstattungsfähige Präparate: Übernommen werden Fertigarzneimittel (wie Sativex® oder Epidyolex®), standardisierte Rezeptur-Extrakte sowie Dronabinol.
  • Antragstellung: Sofern die Verordnung nicht durch eine genehmigungsfreie Fachdisziplin erfolgt, reicht die Praxis vorab einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse ein.
  • Prüfung und Genehmigung: Die Kasse prüft die medizinische Notwendigkeit und erteilt die Genehmigung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Cannabisarzneimittel stehen zur Verfügung?
Welche Nebenwirkungen können durch die Einnahme von medizinischem Cannabis auftreten?
Wie beeinflusst medizinisches Cannabis den Verlauf von Erkrankungen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten für Cannabis übernimmt?

Autorin Pharmazieökonomin Grit Ritter

Über unsere Autorin:

Grit Ritter | Pharmazeutische Kundenbetreuung
Seit über 20 Jahren bin ich im Pharmateam des Unternehmens verwurzelt. Grundlegend dafür ist die Leidenschaft für Gesundheitsthemen incl. Prävention. Regelmäßige Fortbildungen sind da essenziell. Neben Kundenberatung sind Betriebl. Gesundheitsmanagement, Haus- und Reiseapothekenchecks und pharmazeutisches Marketing Schwerpunkte meiner Tätigkeit bei mycare.de. Mehr über G. Ritter