Alle Fakten zum E-Rezept und welche Vorteile Sie dadurch haben
✓ Pharmazeutisch geprüft - Lesezeit: 6 Minuten
Von Christian Buse, Apotheker bei mycare.de
Aktualisiert: 08.09.2022

Bislang kommt das Rezept als rosa Zettel vom Arzt – dies ändert sich derzeit: Seit dem 1. September 2022 nehmen alle Apotheken in Deutschland das E-Rezept an. Dieses elektronische Rezept soll generell Pflicht werden und den rosa Zettel ablösen. Das E-Rezept kann mittels DataMatrix-Code (Token) direkt auf das Handy in die entsprechende E-Rezept-App der Gematik geladen oder per Ausdruck vom Arzt mitgenommen werden. Per Scanner über unsere App oder Webseite können Sie das ausgedruckte E-Rezept bei mycare einlösen – oder Sie wählen uns als Apotheke in der Gematik-App aus. Ab 2023 soll außerdem eine Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte möglich sein. Apotheken sollen diese dann auslesen können.
Kurz und knapp erklärt:
- Die Arzneimittel werden vom Arzt verschrieben.
- Das Rezept wird digital gespeichert.
- Der Arzt hinterlegt das E-Rezept auf einem zentralen, gesicherten Server.
- Der Patient erhält einen DataMatrix-Code (Token), entweder digital oder gedruckt.
- Jeder DataMatrix-Code (Token) hat eine individuelle Verschlüsselung.
- Die Apotheke ruft das E-Rezept ab oder scannt den DataMatrix-Code (Token) ein und kann das Medikament an den Patienten ausgeben/verschicken.
- Alternativ wird das Rezept über eine spezielle App bei der gewünschten (Online-)Apotheke eingelöst.
Wann kommt das E-Rezept?
Das E-Rezept ist da – seit dem 1. September 2022 nehmen alle Apotheken in Deutschland das elektronische Rezept an. Um die Testphase zu einem Abschluss zu bringen, werden in Westfalen-Lippe Pilot-Praxen und –Krankenhäuser flächendeckend E-Rezepte ausstellen. Die geplante zweite Testregion Schleswig-Holstein hatte im August 2022 die Einführung kurzfristig wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gestoppt. Seit dem 01.12.2021 konnten sowohl Arztpraxen als auch Apotheken an der erweiterten Testphase des E-Rezepts teilnehmen, die von der Gematik eng begleitet wurde. Dadurch bot sich die Möglichkeit, sich schon vor der verpflichtenden Einführung mit dem elektronischen Rezept vertraut zu machen.
In unserer Versandapotheke können Sie das E-Rezept schnell und einfach über unseren Scanner einlösen und die Medikamente zu sich nach Hause bestellen. Mehr Informationen finden Sie unter Rezepte einlösen
Warum hat Schleswig-Holstein den flächendeckenden Test gestoppt?
Hintergrund der Absage des Tests vom E-Rezept in Schleswig-Holstein ist der Datenschutz. Die Datenschutzbehörde des Landes hat der kassenärztlichen Vereinigung SH mitgeteilt, dass die Versendung der datenlosen DataMatrix-Codes an versicherte Personen sowie Apotheken bereits als Übermittlung von Gesundheitsdaten zähle – dies ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Bislang wird noch nach einer Lösung für das Problem gesucht.
Welche Vorteile hat das E-Rezept?
- Umweltfreundlich durch das Einsparen großer Papiermengen.
- Keine Fehler durch Unkenntlichkeit und kein Zerknittern oder Verloren gehen des Rezeptes.
- Weg und Zeit zur Apotheke gespart sowie einfacher Transfer zur Online-Apotheke.
- Mobil eingeschränkte Personen können das Rezept online einlösen und sich zuschicken lassen.
- Bessere Arzneimittelversorgung auf dem Land.
- Bei Online-Sprechstunden können rezeptpflichtige Medikamente verschrieben werden. Online-Sprechstunde bedeutet, dass der Patient per Videokonferenz seinen Arzt konsultiert.
- Weniger Fälschungen.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Wird künftig ein Medikament verschrieben, erhält der Patient das E-Rezept in digitaler Form oder per ausgedruckten QR-Code. Diesen Code können Sie mit dem Scanner in unserer App oder auf unserer Webseite einscannen und so Ihr Rezept einlösen. Zukünftig es außerdem möglich sein, das E-Rezept papierlos direkt vom Arzt in die E-Rezept-App der Gematik zu laden und über diese App in der (Online)Apotheke Ihrer Wahl einzulösen. Die App kann sich jeder Bürger auf sein Smartphone laden und sie wird künftig weitere Funktionen mitbringen. So hat man die Möglichkeit, wichtige Infos über das Arzneimittel zu erhalten. Das sind zum Beispiel Hinweise dazu, wann und wie es eingenommen werden soll oder was bei der Einnahme zu beachten ist. Auch der Beipackzettel wird dort noch einmal verfügbar sein. Wurde der Zettel und die Umverpackung versehentlich entsorgt, kann der Patient jederzeit über die App auf die wichtigsten Informationen zugreifen. Neben diesen beiden Möglichkeiten zur Einlösung vom E-Rezept soll es ab 2023 noch eine dritte Möglichkeit geben: Die Speicherung des Rezepts auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Für Dritte (z.B. bei der Pflege von Angehörigen) lassen sich Rezepte ebenfalls in die eigene App überführen, digital einsehen und neue Rezepte, zum Beispiel vom eigenen Kind, einscannen. Ein eingelöstes Rezept wird entsprechend gekennzeichnet. So ist sofort erkennbar, ob es schon eingelöst wurde oder nicht. Beim Einlösen kann man auch auswählen, in welcher Apotheke man es bestellen möchte und abfragen, ob die Produkte dort verfügbar sind. Durch eine in der App verfügbare Standortkarte kann der Patient immer sehen, wo sich welche Apotheke befindet – inklusive der Entfernung. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzte sich in Deutschland für eine Schritt für Schritt Einführung des digitalen Rezeptes ein. „Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, hieß es von Spahn. Die ersten Anforderungen an das digitale Rezept wurden bereits von der ABDA* (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) festgelegt.
Token
Der sogenannte Token berechtigt den Inhaber/die Inhaberin zur Einlösung des E-Rezeptes in einer Apotheke. Über diesen Zugangscode kann auf das richtige E-Rezept zugegriffen werden, beziehungsweise auf die verordneten Daten. Die elektronische Verordnung soll weiterhin druckbar sein. Das resultiert daraus, dass nicht jeder im Besitz eines Smartphones ist und evtl. nicht jede Krankenversichertenkarte in der Lage sein wird, sich in der vorgesehenen App zu registrieren. Um sich in der App auf dem Handy mit der Karte zu registrieren, muss beides auch mit einem Chip für NFC-Technologie ausgestattet sein. Diese Technologie kommt beispielsweise beim kontaktlosen Bezahlen zum Einsatz.
Die aktuellen Vorschriften, wie der Ausdruck aussehen soll, sind folgende:
- E-Rezept kann jeweils nur 1 verordnetes Arzneimittel enthalten
- Ausdruck muss Daten von bis zu 3 E-Rezepten für einen Versicherten enthalten
- Bis zu 3 DataMatrix-Codes (Token) für die einzelnen Verordnungen und 1 weiterer als Sammelcode für alle
- Einzelcodes: Quadrat mit 2,8 cm Kantenlänge
- Sammelcode: Quadrat mit 5 cm Kantenlänge
- Codes außerhalb der Faltlinie um Beschädigungen zu vermeiden
- In DIN A5 oder DIN A4 ausdrucken
- Name, Geburtsdatum des Versicherten
- Name, Telefonnummer des Arztes
- Ausstellungsdatum
- Ausdruck standardmäßig in 12-Punkt-Schrift; längere Texte in mind. 10-Punkt-Schrift
- Wichtige Angaben zu den verordneten Arzneimitteln
Im Normalfall bestehen die Angaben zu den verordneten Arzneimitteln aus der Handelsnummer, der PZN, der Anzahl der Packungen, einer zusätzlichen Angabe sollten andere Produkte mit demselben Wirkstoff verschrieben worden sein und gegebenenfalls einer Info über eine Mehrfachverordnung. Bei Wirkstoffverordnungen müssen der Wirkstoff, die Stärke, Einheit, Anzahl der Packungen, der Hinweis „Rezeptur“, der Rezepturname, bei Freitextverordnungen der Freitext und in beiden Fällen gegebenenfalls der Hinweis über Mehrfachverordnungen vorhanden sein.
Sicherheit des Token und E-Rezeptes
Die ABDA setzt sich aus verschiedenen Sicherheitsaspekten für ein Makelverbot ein. Durch das Makelverbot wird den Patienten garantiert, dass sie weiterhin mit ihrer Verordnung zu ihrer Apotheke des Vertrauens gehen können und keine zugewiesen bekommen. Die Token und somit das E-Rezept werden keinesfalls die TI (Telematik-Infrastruktur, das Gesundheitsnetz) verlassen. Der Server, auf dem die E-Rezepte in der TI gesichert sind, steht in Deutschland. Kliniken, Ärzte und Apotheker benötigen zur Bearbeitung der E-Rezepte staatlich zertifizierte Sicherheits-Hardware sowie einen elektronischen Ausweis.
Wer kann das E-Rezept nutzen?
Genutzt werden kann das E-Rezept von gesetzlich Krankenversicherten, jedoch noch nicht von Privatkrankenversicherten. Laut des Verbands der privaten Krankenversicherungen gegenüber der DAZ wollen erste PKV-Unternehmen Ende2022 oder Anfang 2023 mit einer elektronischen Patientenakte starten und in diesem Zusammenhang auch das E-Rezept anbieten. Einen verbindlichen Zeitraum gebe es aber noch nicht.
Sämtliche in den letzten Jahren beschlossene gesetzliche Vorgaben zur E-Rezept-Einführung sind zudem erstmal nur auf den gesetzlich krankenversicherten (GKV) Bereich ausgelegt. Seit Sommer 2020 sind die Spezifikationen der Gematik für das E-Rezept im GKV-Bereich schon fertiggestellt. An den technischen Vorgaben für ein digitales blaues Rezept wird weiterhin gearbeitet.
Meinungen von politischen Akteuren
Beim Kongress vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA, Vorsitzender: Christian Buse) vom 2. Juni 2022 - 3. Juni 2022 wurden auch das E-Rezept und dessen Einführung thematisiert. Neben ein paar Kritikpunkten stehen die Redner diesem grundsätzlich positiv gegenüber. Sie sind sich einig, dass das E-Rezept gut angenommen werden wird. „Die Kunden, die mit dem E-Rezept in meine Apotheke kommen, sind begeistert, weil es etwas neues ist“, so Ralf König, Apothekeninhaber, Gründer und Senior Advisor bei honic.eu. König hat bisher drei Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept begleitet: „Alle drei sagten: Mensch, das ist super!“. Um allen Generationen die Umstellung auf das E-Rezept leicht zu machen, soll es dieses nicht nur digital, sondern auch als ausgedrucktes Rezept geben. Tino Sorge, MdB in der CDU/CSU-Fraktion und gesundheitspolitischer Sprecher, erkennt den Nutzen des ausgedruckten E-Rezepts, gibt aber zu bedenken, dass damit die Digitalisierung verkompliziert wird: „Es ist schön, dass wir mit dem Zettel einen Mitmach-Aspekt haben, aber es ist nicht Sinn einer digitalen Lösung, dass man einen analogen Step dazwischen hat.“ Auf die Frage, ab welchem Jahr das E-Rezept flächendeckend genutzt werden wird, antwortet Sorge mit 2024, König mit 2023.
Wie haben Testprojekte bei der Entwicklung des E-Rezepts geholfen?
Verschiedene Testprojekte in Deutschland haben bei der Entwicklung und der Fehlersuche bei der Einführung des E-Rezepts eine große Rolle gespielt. Auch der Blick in andere Länder, wie Dänemark, war und ist hilfreich. In Dänemark wird beispielsweise mit einer Gesundheitscloud gearbeitet, auf der alle Patientendaten liegen. Die Testprojekte in Deutschland haben in folgender Weise geholfen:
- Das Vorhandensein einer möglichst fehlerfreien und funktionierenden Version zur Einführung.
- Das Feststellen der Benutzerfreundlichkeit.
- Inspiration für digitale Neuerungen.
Wird sich das E-Rezept in der Zukunft weiterentwickeln?
Das E-Rezept selbst wird sich wahrscheinlich nicht stark weiterentwickeln – wohl aber der Umgang damit und die Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Speicherung des Rezepts auf der elektronischen Gesundheitskarte. Auch die App zum E-Rezept wird sich wahrscheinlich beständig weiterentwickeln.
Rezepte einlösen bis zur Einführung vom E-Rezept
Natürlich können Sie bei uns auch weiterhin Ihr klassisches Papier-Rezept einlösen. Unter dem folgenden Button „Papier-Rezept einlösen" erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie Ihr Rezept einlösen können.
Gut zu wissen
Wer ist die ABDA?
Die ABDA ist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Bevor ein neues Medikament auf den Markt kommt, muss es registriert werden. Um dies zu tun und in ein Register zu überführen, wird eine ausschließlich auf dieses Produkt zuordenbare Kennung benötigt. Diese Nummer wird bei Arzneimitteln Pharmazentralnummer (PZN) genannt und von der ABDA vergeben. Im Versandhandel ist die PZN in der Kurz-Beschreibung des Produktes zu finden oder auf der Verpackung des Medikaments.
Wer ist der BVDVA?
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken vertritt die Interessen der zugelassenen deutschen Versandapotheken. Durch den Verband werden die deutschen Versandapotheken in ihren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen geschützt. Dafür agiert der BVDVA auf Landes- und Bundesebene. Die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten steht im Fokus unserer Arbeit. Dafür trage ich, Christian Buse, als Vorsitzender des Verbands Sorge.

Über unseren Autor:
Christian Buse | Apotheker bei mycare.de
Ich bin Apotheker und Inhaber von mycare. Die Versandapotheke existiert bereits seit 20 Jahren und wir legen seit jeher großen Wert auf eine individuelle Beratung und eine hohe Qualität unserer pharmazeutischen Prozesse. Denn Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Mehr erfahren
Quellenangaben:
- www.deutsche-apotheker-zeitung.de
- www.kbv.de
- www.gematik.de
- www.pharmazeutische-zeitung.de
- bvdva-kongress.de
Allgemeiner Hinweis: In unseren Ratgebern verwenden wir für die bessere Lesbarkeit überwiegend das generische Maskulinum. Gemeint sind damit aber auch Angehörige des weiblichen Geschlechts und anderer Geschlechtsidentitäten.

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