Wie kann ich einen Hilfsmittel-Anspruch geltend machen?

Wussten Sie schon, dass Sie nach Feststellung des Pflegegrades einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 40€ pro Monat für Pflegehilfsmittel haben?


mycare.de hilft bei der Beantragung und stellt eine kostenlose Belieferung in Deutschland sicher!

Als Vertragspartner der Pflegekassen übernehmen wir die Beantragung der Leistungen gern für Sie. Wir rechnen nach Zusage der Pflegkasse direkt mit dieser ab. Sie helfen uns dabei, indem Sie den Antrag ausfüllen, den wir Ihnen gern übersenden.


Die Versorgung durch mycare.de bietet folgende Vorteile:

  1. Die Lieferung erfolgt kostenlos an Ihre Wunschadresse in Deutschland.
  2. Ihr Pflegehilfsmittelpaket kann jederzeit auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
  3. mycare.de übernimmt die Kommunikation und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Für diesen Anspruch müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Sie haben den Pflegegrad (1-5) bewilligt bekommen.
  2. Die Pflege findet bei Ihnen zu Hause statt.
  3. Die Pflegeleistungen werden von Angehörigen, Freunden oder Bekannten erbracht.

Der Gesetzgeber hat folgende Regelungen erlassen:

§ 40 Abs. 1 SGB XI: Anspruch und Notwendigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

"Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen..."

§ 40 Abs. 2 SGB XI: Regelung des genehmigten monatlichen Höchstbetrages

"Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden."

Bereiche für den Antrag von Pflege-Hilfsmitteln

Übersicht der Hilfsmittel-Pakete

Als Apotheke können wir Ihnen schon fertige Hilfsmittelpakete, aber auch individuell auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmte Pakete zukommen lassen. Schauen Sie durch unser umfangreiches Sortiment und wählen Sie das für Sie ideale Paket aus.

Mehr zu den Paketen

Schritt für Schritt - Anleitung

Um die Pflege-Hilfsmittel zu erhalten, werden erst ein paar Schritte durchlaufen. Lesen Sie jetzt nach wie Sie Ihre Hilfsmittel beantragen können.

Mehr zu der Anleitung

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie ganz persönlich und individuell zu den Möglichkeiten der Versorgung mit Hilfsmitteln.

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